Der Hauptgrund ist, und den verstehe ich bis heute nicht: Dieses Basiskonto soll ja jedermann und jederfrau zur Verfügung gestellt werden. Jetzt ist es so, dass es natürlich die Situation geben kann, dass jemand ein entsprechendes Konto hat, aufgrund von sozialer Bedürftigkeit dieses Konto kündigen muss, weil er es sich nicht leisten kann, und dann Anspruch auf ein Basiskonto haben sollte. – Das sehe ich genauso. Nur so, wie das Gesetz momentan vorliegt, heißt das, dass ich morgen zu meiner Bank gehen kann, mein Konto kündigen kann und bei der nächsten Bank Anrecht auf ein Basiskonto habe – und ich bin nicht der Meinung, dass das der Intention der Richtlinie entspricht.
Die Richtlinie ging grundsätzlich davon aus, dass man sozial bedürftigen Menschen die Möglichkeit gibt, ein Basiskonto zu eröffnen. – Ich empfinde mich selbst jetzt nicht als sozial bedürftig, insofern verstehe ich nicht, wieso auch da wieder entsprechend überschießend eine Regelung gefasst wurde und wieso wir nicht dem Zweck der Richtlinie, nämlich sozial bedürftigen Menschen die Möglichkeit zu geben, ein Basiskonto zu eröffnen, entsprechen, sondern dies jedermann und jederfrau – also auch denen, die es nicht brauchen – ermöglichen. Ich denke, das geht weit darüber hinaus, was die Richtlinie vorgesehen hat.
Frau Kollegin Schatz war dann im Ausschuss völlig verwundert und entgeistert darüber, weshalb die NEOS dem nicht zustimmen werden, und hat gesagt, es kann ja nicht sein, dass ich im Konsumentenschutzausschuss auch die Interessen der Unternehmer vorbringe. Sie hat dann gesagt, das ist total absurd, weil wir uns ja alle auch solidarisch mit Banken gezeigt haben und den Banken entsprechend geholfen haben. – Ich habe es im Ausschuss schon gesagt und sage es hier noch einmal: Ich bin der Meinung, dass auch diese Bankenunterstützung nicht sonderlich sinnvoll gewesen ist, weil es auch Teil einer Marktwirtschaft ist, dass Unternehmen, wenn sie entsprechend schlecht wirtschaften, danach auch keine Zuschüsse vom Staat bekommen sollten.
Der wesentliche Punkt ist folgender: Ich habe gerade vorhin eine OTS-Nachricht gelesen – und eigentlich verwundert es mich bei den Grünen nicht –, die Frau Kollegin Aslan über die APA ausgeschickt hat, in der steht, dass genau heute, wenn wir dieses Basiskonto beschließen wollen, die Idee kommt, dass die Unternehmen – die bösen Unternehmen, die bösen Banken aus ihrer Sicht – dann eine neue Gebühr für die Bankomaten einführen wollen.
Na ja, mich wundert das nicht! Wenn man Banken oder generell Unternehmen immer wieder neue Regelungen aufschwatzt und in dem Zusammenhang auch immer wieder überschießend agiert, dann wundert es mich nicht, dass Banken und Unternehmen versuchen werden, sich irgendwo anders die entsprechenden Gelder zu holen, die sie auch brauchen, um entsprechend zu wirtschaften. Das machen sie jetzt entsprechend bei der Bankomatgebühr. Ich bin grundsätzlich der Meinung … (Abg. Pirklhuber: Es geht um die Leistung! Wo war die Leistung?) – „Wo war die Leistung?“ – Na ja, wenn ich bei einem Bankomaten Geld abhebe, dann stellt mir die Bank eine Leistung zur Verfügung, nämlich dass ich zu einem Bankomaten gehen und dort Geld abheben kann. Und wenn eine Bank der Meinung ist, dass sie dafür auch entsprechende Gebühren einholen soll, dann halte ich das insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir hier immer neue Regularien erfinden und den Banken und den Unternehmen auch immer neue Dinge aufschwatzen, für vollkommen nachvollziehbar. (Zwischenrufe der Abgeordneten Pirklhuber und Vavrik.) – Herr Kollege Pirklhuber, so funktioniert die Marktwirtschaft: Wenn ich von jemandem etwas haben will, dann ist es umgekehrt auch so, dass ich dafür aufkommen muss (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Pirklhuber), insbesondere dann, wenn ich immer weiter unnötige Regeln den Unternehmen und den Banken aufbürde. Dann brauchen sich die Grünen nicht zu wundern! (Abg. Pirklhuber: Früher haben wir etwas gehabt! Da sind wir in die Bankfiliale gegangen und haben eine Dienstleistung erhalten!)
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite