dem gerecht werden, um die objektive, aber auch die subjektive Sicherheit der Österreichinnen und Österreicher herzustellen. Das verlangt einerseits von der Vollziehung, andererseits aber auch von der Gesetzgebung Maßnahmen im Bereich der Prävention, im Bereich des Kontrolldrucks, im Bereich der Ermittlungen, im Bereich der Justizverfahren und natürlich auch im Zusammenhang mit Außerlandesbringungen.
Deshalb war es, glaube ich, Herr Bundesminister, nicht nur vom Zeitpunkt her, sondern auch von den Inhalten her absolut richtig, gemeinsam mit dem Herrn Justizminister der Öffentlichkeit ein Maßnahmenpaket zu präsentieren, das diesen Anforderungen auch gerecht wird. Es kann nämlich nicht so sein, dass jemand, der nach Österreich kommt, um Schutz vor Gewalttaten zu haben, hier im Lande kriminell und gewalttätig wird. Das ist abzulehnen, meine Damen und Herren, und auch mit allen Konsequenzen, die der Rechtsstaat ermöglicht, zu ahnden! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Deshalb war das Maßnahmenpaket, das Sie, Herr Bundesminister, präsentiert haben, glaube ich, richtig. Im Follow-up zu dieser Präsentation wird es notwendig sein, hier im Hause eine ausführliche Debatte darüber zu führen und mit entsprechenden legistischen, also gesetzlichen Maßnahmen darauf einzugehen – etwa wenn es um die Frage, um die Möglichkeit geht, über Asylwerber, wenn es entsprechende Erhebungen gibt, insbesondere bei Straffälligkeiten von Asylwerbern, die Schubhaft zu verhängen. In Zukunft sollen durch eine Normierung der Meldepflicht, insbesondere bei Sexualdelikten, Maßnahmen möglich sein, indem wir im Sicherheitspolizeigesetz ähnliche Maßnahmen schaffen, wie wir sie etwa für Hooligans bereits eingeführt haben. Es stellt sich natürlich die Frage, wie wir damit umgehen, wenn jemand in diesem Bereich straffällig wird. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Eine weitere vorgeschlagene Maßnahme im Zusammenhang mit Sexualdelikten ist – ich glaube, das sollte man ehrlich diskutieren, weil es uns auch in den Ermittlungen helfen kann, notwendig ist und gleichzeitig eine präventive Maßnahme ist –, dass es möglich sein soll, bei Sexualdelikten eine DNA-Probe zu nehmen, um hier auch präventiv vorgehen zu können.
All das, meine Damen und Herren, sind Maßnahmen, die nicht nur die objektive Sicherheit verbessern, sondern auch die subjektive Sicherheit der Österreicher sicherstellen sollen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Die Devise bei den Straftaten, mit denen wir es hier zu tun haben, muss ja wohl lauten: hinschauen und nicht wegschauen!
Der letzte Punkt, den ich sehr gerne im Rahmen dieser Aktuellen Stunde ansprechen möchte und der, glaube ich, für die Österreicherinnen und Österreicher auch besonders wichtig ist, ist, dass wir im Zusammenhang mit Asyl auf Zeit und damit dem Schutz vor unmittelbarer Gewalt gegen einzelne Personen, aber auch mit dem subsidiären Schutz in den nächsten Jahren hinsichtlich der Qualität des Umgangs mit Personen, die wir in ihre angestammten Länder rückführen, umfassender und professioneller werden.
Für den Zeitraum von 2016 bis 2019 kann in diesem Zusammenhang von einem Zielwert von mindestens 50 000 Außerlandesbringungen ausgegangen werden. Wenn wir die Zahlen des vorletzten und letzten Jahres nehmen und berücksichtigen, dass es da massive Steigerungsraten gibt, weil wir es eben nicht nur mit Flüchtlingen im Sinne der Genfer Konvention oder subsidiär Schutzberechtigten zu tun haben, sondern auch mit anderen Migranten, dann ist diese Zahl durchaus gerechtfertigt. Ich darf darauf verweisen, dass wir im Jahr 2014 etwa 6 000 – genau: 5 934 – Außerlandesbringungen hatten und im Jahr 2015 8 365, davon etwa zwei Drittel auf freiwilliger Basis und ein Drittel unfreiwillig.
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