Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 47

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fen aber nicht vergessen, dass das subjektive Sicherheitsgefühl auch davon abhängt, wie wir über Dinge reden.

Bundeskanzler Kern meinte gestern, wir dürfen nicht „jeden (…), der in unser Land kommt, als Vergewaltiger und Kriminellen (…) diffamieren“ – #feelthekern. Wenn der Bun­deskanzler das sagt, dann wird er das ja nicht einfach erfinden, dann bezieht er sich auf etwas, das stattfindet. Schauen Sie sich tageszeitungsähnliche Medien wie dieses hier an (der Redner hält eine Seite eines Exemplars der Tageszeitung „Österreich“ mit der Überschrift „Hotspot U6: Drogenhölle, Bandenkriege, Bürger in Angst“ in die Höhe): Da haben Sie Überschriften, die nahelegen, dass in Wien ein Krieg stattfindet, und das ist einfach nicht der Fall.

Einen Unterschied zwischen der FPÖ, dem Team Stronach und der ÖVP gibt es na­türlich schon: Die ÖVP ist in der Regierung, und sie trägt damit natürlich dazu bei, dass dieses Spiel so etwas wie eine offizielle Dimension bekommt. Die Bevölkerung wird da­mit systematisch oder systemisch, jedenfalls aber willkürlich und vorsätzlich verunsichert. Dazu kommen tragische Fälle wie am Yppenplatz, wie am Praterstern – für Nicht-Wie­ner: der Brunnenmarkt und der Yppenplatz sind das Gleiche –, die natürlich kein Beleg dafür sind, dass sich in der Gesamtstatistik irgendetwas ändert.

Natürlich ist jedes Verbrechen eines zu viel, doch Plattitüden, wonach sich InländerIn­nen, AusländerInnen, Österreicher, Nicht-Österreicher an die Gesetze zu halten haben, sind wirklich unnötig. Es geht keiner davon aus, dass hier das Recht für irgendjeman­den nicht gelten würde.

Die Ideen, die Sie jetzt im Aktionsplan „Sicheres Österreich“ haben, betreffen eigentlich nur Verschärfungen, strengere Gesetze, strengere Strafbestimmungen, und es ist nicht davon auszugehen, dass das irgendeinen Erfolg zeitigen wird. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Prävention wäre da schon wesentlich sinnvoller, doch das, was Sie als Prävention bezeichnen, sind in erster Linie Überwachungsmaßnahmen – sehen Sie sich das Polizeiliche Staatsschutzgesetz an. (Zwischenruf der Abg. Steinacker.)

Prinzipiell wäre es eine gute Idee, das Problem mit Prävention zu lösen, doch die Um­setzung über den Überwachungsweg ist natürlich falsch. Massenüberwachung funktio­niert beim Terror nicht – das hat Brüssel gezeigt, das hat Paris gezeigt –, sie funktio­niert aber nicht einmal bei der Kleinkriminalität.

An den U-Bahn-Linien U4 und U6 sind im Jahr 2015 160 neue Überwachungskameras installiert worden. Die Kriminalität dort hat zugenommen. (Zwischenruf des Abg. Stein­bichler.) Nach den Überlegungen zur Statistik, die Sie hier ausführen, müsste ja sozu­sagen das Abmontieren von diesen Überwachungskameras dazu führen, dass die Kri­minalität abnimmt, wenn sie steigt, wenn Sie neue Kameras montieren – also genau das Gegenteil ist der Fall.

Letztendlich ist Überwachung ja keine Präventionsmaßnahme, sondern eine Maßnah­me, die der Aufklärungsarbeit zuträglich ist (Zwischenruf des Abg. El Habbassi), und die Frage ist, ob das überhaupt noch als Prävention bezeichnet werden kann. Anlass­lose Massenüberwachung greift jedenfalls in Grundrechte ein, und wir sollten hier nicht den Weg gehen, in Grundrechte einzugreifen, sondern dort ansetzen, wo Präventions­arbeit wirklich sinnvoll ist: wenn Menschen mit Menschen arbeiten.

Und wenn da Asylwerbende eine gewisse Disposition haben, dann erfordert das auch dort, dass wir den Einsatz von Sozialarbeit in Kooperation mit der Polizei stärken, dass wir uns darauf fokussieren, gesicherte Daten, gesicherte Statistiken zu erhalten (Prä­sidentin Bures gibt das Glockenzeichen), dass wir eine verstärkte Kooperation von Poli­zei und Justiz haben, wie auch der Fall am Yppenplatz zeigt.

 


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