Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 50

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Viele junge Männer, die in unser Land kommen, sind daran beteiligt, und diese, so die Worte des Herrn Innenministers und des Herrn Justizministers, sollen schneller außer Landes gebracht werden – ausländische Straftäter, aber auch EU-Bürger.

Das, was für mich immer sehr spannend klingt, ist, dass man Straftäter jetzt in Asylwer­ber und Asylberechtigte unterscheiden möchte. – Straftäter aller Nationen, die sich hier in Österreich befinden, sollen gemäß dem Rechtsstaat verurteilt werden! Ich denke, das ist eine Aussage, bei der alle zustimmen können. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben drei Maßnahmen genannt, Herr Innenminister: Asylwerber sollen nach der Verurteilung in erster Instanz in Schubhaft genommen werden. Frau Kollegin Stein­acker hat das auch sehr stark unterstützt. Es wird aber rechtsstaatlich schwierig wer­den, denn wenn wir diese Menschen in Folge nicht außer Landes bringen können, was macht man dann mit ihnen weiter in der Schubhaft? Das gehört diskutiert, und wir sind schon sehr gespannt auf die Vorlage, die wir von Minister Brandstetter bekommen werden.

Ein weiterer Punkt ist: Bei Verdacht von sexueller Belästigung und Nötigung soll es eine Meldepflicht und eine Belehrung durch die Polizei geben. Das wird bei häusli­cher Gewalt bereits praktiziert, das ist auch zu unterstreichen. Die Frage ist, ob wir das wirklich schon auf Verdächtige ausweiten können oder ob es wirklich erst eine Straftat erfordert.

Dasselbe gilt für die DNA-Abgabe – für Österreicher und/oder Ausländer – bei geringen Straftaten. Das ist mir noch zu vage formuliert. Das gehört noch genau formuliert und dann ausdiskutiert.

Dann gibt es ja noch die Diskussion darüber, dass Straftäter ihre Strafe im Heimatland absitzen sollen. Ich zitiere aus demselben Papier, aus dem Kollege Alm zitiert hat. Da steht unter anderem: „Wir haben in den Haftanstalten eine große Zahl von Straftätern aus den EU-Staaten, diese könnten wir ohne Probleme zurückbringen und ihre Strafen in den Heimatländern absitzen lassen. Ich bin bereits mit einigen Ländern in Kon­takt.“ Aussage des Herrn Justizministers Wolfgang Brandstetter.

Das ist gut, wenn er mit den Ländern in Kontakt ist. Im Augenblick haben wir aber kei­ne gesetzliche Möglichkeit, diese Maßnahme auch durchzuführen. Da bin ich gespannt, wie sich das im Gesetzesvorschlag niederschlagen wird.

Das Konzept von Sicherheit ist ein seltsames, und es enthält verschiedene Kompo­nenten – das hört man aus der heutigen Diskussion heraus –: Es geht um die subjek­tive Wahrnehmung, um die gefühlte gesellschaftliche Stimmung und um politische Maß­nahmen. Die Reaktionen der ÖVP-Minister sind sicherlich ein Gemisch aus bei­dem: so ein bisschen Gefühlspolitik. Wenn Kollege Amon in seinem Redebeitrag gesagt hat, da geht es um die Sorge um den Arbeitsplatz, objektive/subjektive Sicherheit und auch ums Grenzmanagement, sieht man, wie umfassend man Dinge in dieses Thema hinein­packt, um noch zusätzlich Verschärfungen machen zu können.

Nichtsdestotrotz kann ich unterstreichen, Österreich ist ein sicheres Land, das darf man nicht vergessen, und es hängt auch davon ab, wie wir über diese Dinge hier im Parlament reden, wie wir sie ausdiskutieren und wie wir sie präsentieren. Den Herrn Außenminister möchte ich dann auch noch in die Pflicht nehmen – wirklich in die Pflicht nehmen! (Beifall des Abg. Loacker) –, denn er ist zuständig für Rücknahmeüberein­kommen, die er zusätzlich diskutieren und verhandeln muss, weil in der Europäischen Union in den nächsten Jahren sicherlich kein entsprechendes Ziel da ist.

Wir haben in der letzten Asylnovelle auch Sprachkurse ab dem ersten Tag beschlos­sen. Das ist ein erster positiver Schritt, aber nichtsdestotrotz fordere ich auch den Herrn Integrationsminister auf, sich darum zu kümmern, dass Sprachkurse stattfinden und für


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