Herr Kollege Darmann, beziehungsweise Herr Kollege Rosenkranz hat es angesprochen: Auch das habe ich bei Kollegin Lueger so empfunden, sie hat an dem von ÖVP-Seite Vorgeschlagenen, an einigen Punkten berechtigte Kritik geäußert und gesagt: Diskutieren wir das! – Das ist für mich parlamentarischer Diskurs, und das ist das, was wir hier drinnen machen sollten: nicht sofort herauskommen und alles, was vorgeschlagen wird, verteufeln, sondern uns gemeinsam überlegen, wie wir das sinnvoll verbessern können, was wir an den Vorschlägen gut finden, was sinnvoll ist, was Lösungen bringt. Das sollten wir machen, dafür sind wir gewählt worden, und das erwarten sich die Leute draußen auch – nicht, dass sich die Leute hier herstellen und sich nur Bösartigkeiten ausrichten. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Damit zum Inhaltlichen: Das Erste, was Sie vorgeschlagen haben, Herr Innenminister, ist, dass Sie nach einer erstinstanzlichen Verurteilung jeden – so ist es ein bisschen herausgeklungen – quasi in Schubhaft nehmen können. Sie haben auch die Kritik des Rechtsanwaltskammertages dahin gehend gehört, dass es wohl nicht möglich sein wird, nur aufgrund einer erstinstanzlichen Verurteilung eine Schubhaft zu verhängen. Ich sehe das auch sehr kritisch, ich verstehe aber, worauf Sie hinauswollen, ich sehe auch die Problematik, dass sich viele, die erstinstanzlich verurteilt sind, einfach verabschieden und in den Untergrund gehen. Die große Frage ist, ob wir es mit der U-Haft schaffen können. Es gibt entsprechende Möglichkeiten, dass man Leute dann in U-Haft nimmt, wenn eben Fluchtgefahr besteht, wenn die Gefahr besteht, dass weitere Straftaten begangen werden und so weiter, und so fort.
Wir müssen ganz klar schauen, dass es hier nicht zu einer pauschalen Verurteilung kommt, dass sich Menschen dann verabschieden und in den Untergrund gehen. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir, wenn die Gefahr besteht und wenn wir das sehen, auch entsprechend reagieren. Ich glaube aber trotzdem, dass wir aufpassen müssen, dass es hier nicht zu pauschalen Verurteilungen hinsichtlich der Fluchtgefahr kommen soll.
Das Zweite, das Sie vorgeschlagen haben, ist die Belehrung entsprechend der Meldeverpflichtung bei Menschen, gegen die wegen sexueller Belästigung ermittelt wird. Ich meine auch da, dass Sie grundsätzlich in die richtige Richtung gehen, weil ich prinzipiell die Frage, dass wir hier mit gelinderen Mitteln – und das ist ja ein gelinderes Mittel als eine Untersuchungshaft – vorgehen können, jedenfalls für besser halte als das, was wir versuchen, zu vermeiden, nämlich eine übertriebene U-Haft, weil wir ja wissen, dass in der Regel die Menschen krimineller aus der U-Haft wieder herauskommen, als sie hineingegangen sind. Das heißt, wenn das etwas nützen kann, so glaube ich, dass das ein adäquater Weg ist.
Bei der Begründung war ich ein bisschen irritiert: Sie haben gesagt, man muss jungen Asylwerbern einen strukturierten Tagesablauf geben. Der Meinung bin ich auch, ich glaube nur, dass das nicht über das Fremdenpolizeigesetz geregelt werden sollte, sondern eine grundsätzliche Frage ist, denn wenn wir jungen Asylwerbern einen strukturierten Tagesablauf geben, dann ist die Gefahr, dass sie straffällig werden, weitaus geringer. Dort müssen wir ansetzen.
Wir müssen, was die Belehrungen betrifft, auch schon viel früher ansetzen, nämlich in den Deutsch- und Wertekursen, die auch vom Integrationsministerium angeboten werden. Ich würde mir diesbezüglich mehr wünschen, weil ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass wir so früh wie möglich ansetzen und klar sagen, welches Verhalten in Österreich möglich ist, welches in keiner Art und Weise akzeptiert wird und auch strafrechtlich entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen wird.
Was die Frage der DNA von Sexualstraftätern betrifft: Bei geringen Strafen kann ich auch verstehen, worauf Sie hinauswollen. Ich glaube auch, dass wir da aufpassen müssen, dass wir nicht irgendwie eine Verdächtigenkartei aufziehen, denn die große Frage
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