Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 65

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schauen sollen. Ich würde auch dazu einladen, die Spielregeln differenzierter anzu­schauen. Beispielsweise wird mir von Greenpeace unterstellt – ich war am 13. Mai in Brüssel –, ich hätte mich nicht gegen CETA ausgesprochen, ich hätte nicht dagegen­gestimmt. Also ganz konkret lautet die Überschrift von Greenpeace: „Mitterlehner er­hebt im EU-Handelsministerrat keinen Einspruch gegen CETA“.

Ich übertrage es auf den Fußballbereich: Das ist ungefähr so, als würde ich sagen: Ös­terreich hat Eröffnungsspiel gegen Deutschland bei der Europameisterschaft nicht ge­wonnen. (Abg. Brosz: … gegen Ungarn spielen!) Das ist richtig, aber es war kein Er­öffnungsspiel gegen Deutschland und es wird keines sein. Genau dasselbe gilt auch da: Es war keine Abstimmung, sondern eine Information über den Sachstand, und da­her kann ich dort auch nicht dagegenstimmen. Das ist, glaube ich, nachvollziehbar.

Das Zweite: Ich lasse mir auch nicht gerne unterstellen, ich würde die Beschlüsse des Parlamentes oder auch die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz nicht respektie­ren. Ich habe es im Protokoll – Sie haben es irgendwo versteckt eh angemerkt –: Ich habe das selbstverständlich angemerkt, dass in Österreich eine sehr kritische Haltung vorherrscht und dass in Österreich auch gegen die vorläufige Anwendung Bedenken bestehen (Abg. Kogler: Richtig! Haben wir ja!) – das ist eins zu eins im Protokoll nach­lesbar.

Jetzt sage ich Ihnen den weiteren Vorgang, und ich würde Sie einfach einladen: Neh­men Sie es unspektakulär! Schauen Sie es sich einfach an und sagen Sie mir dann, ob ich verzögere oder nicht! Ich habe dort nämlich gar keine Kompetenz, die Kompetenz ist ja woanders. Die Kompetenz wird wahrscheinlich bei einem anderen Rat liegen, oder wie auch immer. Das wird erst geklärt. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Die Vorgangsweise ist wie folgt: Die Kommission wird jetzt die übersetzten Texte vorle­gen. Die Kommission wird Mitte Juni darstellen, wie das Abkommen zu bewerten ist – vermutlich ein gemischtes Abkommen. Dann wird im Herbst der Rat entscheiden – welcher ist eben noch nicht klar –, und dann kommt es ins Europäische Parlament, und dann werden nach unserer Auffassung die nationalen Parlamente, also Sie, entschei­den. – Ja? (Abg. Kogler: Ja eh! – Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Sie entschei­den!

Jetzt muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Das ist … (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) – Geh, bitte! Das ist irgendwie Hosenträger und Gürtel und Sicherheits­riemen und Ähnliches – mehr an Befassungsmöglichkeiten in dem Zusammenhang und damit an korrekter Vorgangsweise gibt es kaum. Daher: Aus meiner Sicht ist das eine ganz klare Vorgangsweise. (Abg. Pirklhuber: Wie setzen Sie die Beschlüsse der Lan­deshauptleute um?) Unterstellen Sie mir nicht, ich wolle Zeit gewinnen, ich würde ös­terreichische Beschlüsse oder sonst etwas nicht respektieren! Das ist einmal klar fest­zuhalten.

Zum anderen: Frau Glawischnig, Sie sagen, bei TTIP und so weiter müsste ein Ver­handlungsstopp beschlossen werden und das ginge so einfach. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Ja!) Da darf ich wiederum das Fußballbeispiel zitieren: Das ist ungefähr so, wie wenn Sie ein Fußballspiel bei der Europameisterschaft laufen haben und dann von den Zuschauerrängen „Freiwurf“ oder „Ippon“ hineinschreien, weil gerade eine Ausein­andersetzung ist. Dann werden die sagen: Bitte halten Sie sich irgendwie an die Re­geln! (Abg. Glawischnig-Piesczek: Sie brauchen mir beim Fußball nichts zu erklären! Ich bin mit einem Ex-Profi verheiratet, Sie brauchen mir beim Fußball nichts zu er­klären!)

Die Regel ist, dass der Verhandlungsauftrag einstimmig erteilt worden ist, daher kön­nen Sie einen Verhandlungsauftrag einstimmig wieder wegnehmen. Was die vorläufige Anwendung betrifft, gibt es einen Barcelona-Vertrag, Artikel – auch die sind nachzule-


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