Auf Frage 13: „Werden Sie die Vertretung Österreichs im Ständigen Ausschuss anweisen, im Sinne des Vorsorgeprinzipes, gegen eine Zulassungsverlängerung von Glyphosat zu stimmen? (…) Wenn nein, weshalb nicht?“, haben Sie, Herr Bundesminister, mir wie folgt geantwortet: Österreich hat „eine schriftliche Stellungnahme an die Europäische Kommission übermittelt.“
Meine Damen und Herren: Wo ist die? Haben Sie die schon einmal gesehen? (Abg. Moser: Was steht da drinnen?) – Ich habe sie bis heute nicht gesehen. Ich habe sie auf der Homepage der AGES gesucht: keine Ahnung, keine Antwort, weder hier noch bei der Anfragebeantwortung. Sie verweisen auch nicht in irgendeiner Art und Weise auf dieses Schreiben. Sie haben es uns im Landwirtschaftsausschuss nicht zur Verfügung gestellt. Nirgendwo kann man diese Stellungnahme finden. Also was ist jetzt mit dem Interpellationsrecht?
Herr Minister, Nummer eins: Geben Sie dem Nationalrat ordentliche Antworten! Die Abgeordneten haben ein Rechte darauf; lösen Sie diese wertschätzende Pflicht als Minister auch ein! Das heißt: Geben Sie korrekte und ausführliche Antworten auf unsere Fragen!
Ein Punkt ist ja interessant, denn Sie sagen schon: „Sollten die Forderungen weiterhin nicht berücksichtigt werden, wird Österreich dem EK-Vorschlag“ – das heißt, dem Vorschlag der Europäischen Kommission – „nicht zustimmen können.“
Bis heute hat kein Abgeordneter dieses Schreiben erhalten (Abg. Moser: Wissen ja gar nicht einmal …!), wissen gar nicht einmal, was die Forderungen sind, die Sie wirklich gestellt haben. Sie hätten mit dieser Anfragebeantwortung die Möglichkeit gehabt, all das ausführlich darzulegen – und Sie enthalten das den Kolleginnen und Kollegen vor. Sie wissen: Anfragebesprechungen sind für das gesamte Haus da. Die dienen ja nicht zu meiner Information, sondern zur Information aller Abgeordneten dieses Hauses. Herr Minister, in Zukunft erwarte ich mir und in Ihrem Eigeninteresse ersuche ich Sie: Geben Sie ausführliche und vollständige Antworten!
Was ist das Problem bei Glyphosat? – Das Problem, meine Damen und Herren, ist, dass es darum geht, auch einmal im Interesse des Umweltschutzes, des KonsumentInnenschutzes und des Gesundheitsschutzes tatsächlich jenen die Stirn zu bieten, die uns unverdrossen kontaminieren, die uns Menschen mit Pestiziden kontaminieren. Monsanto und die Vertreter dieser Branche meinen doch ernsthaft – und selbst in Österreich –, dass es ein Recht der Konzerne gibt, Menschen mit Pestiziden zu kontaminieren.
Meine Damen und Herren, das ist so unglaublich, und ich würde mir einen Aufschrei der Konsumentenschützerinnen und Konsumentenschützer aufseiten der Sozialdemokraten erwarten. Ich weiß, zwei, drei Abgeordnete haben auch schon bei unselbständigen Anträgen mit uns mitgestimmt und haben uns auch persönlich mitgeteilt, dass sie Glyphosat nicht wollen, aber das ist zu wenig. Die österreichische Bevölkerung erwartet sich eine klare Antwort der Politik. Warum? – Gerade, wenn Unsicherheit besteht, gerade dann, wenn Unklarheit über die Auswirkungen von Giften besteht, dann muss die Politik klar Schiff machen, Herr Minister, und Antworten geben, nämlich politische Antworten.
Wie lautete Ihre Meinung aus ihrer ersten Wortmeldung dazu? – Das geht auch aus dieser Anfragebeantwortung hervor: Sie haben im März nach der ersten Entscheidung der Kommission und des Ausschusses ganz klar gesagt (der Redner liest neuerlich aus einem Schriftstück vor): „Das ist eine rein fachliche Beurteilung, die jetzt von den zuständigen Fachexperten wahrgenommen wird, da hat die politische Ebene eigentlich keine Vorgaben zu geben (…)“.
Ja, Herr Minister, wofür machen Sie eigentlich den Job als Umweltminister, wenn Sie sagen: Ich als Umweltminister gebe keine Vorgaben; das sollen Experten machen, wo
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