Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 181

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immer die auch sind – teilweise möglicherweise in der AGES –; ich werde dazu keine persönliche Stellungnahme abgeben!

Herr Bundesminister, ich erinnere an Folgendes: Das Vorsorgeprinzip ist ein Grund­prinzip im Bereich des Zulassungswesens auf der gesamten Ebene der Betriebsmittel in der Europäischen Union, es ist Teil der europäischen Verträge, es ist die Basis der europäischen Zulassung.

Wir sagen: Es darf erst etwas zugelassen werden, wenn es unbedenklich ist und nicht umgekehrt, wenn der Schaden schon da ist. Und das ist eine Situation, die unglaublich ist.

Keine Frage, es besteht ein großer wissenschaftlicher Streit. Warum? – Weil die Inter­nationale Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation klar gesagt hat, dass es wahrscheinlich krebserregend ist. Und wenn eine internationale Institution sagt, dass es wahrscheinlich krebserregend ist, Herr Bundesminister, dann ist das Vor­sorgeprinzip in Kraft zu setzen. Wenn noch dazu auch österreichische Studien vorlie­gen, die nachweisen können, dass Glyphosat massive Auswirkungen auf das Boden­leben und auf die biologische Vielfalt hat, also negativ im umweltpolitischen Sinn wirkt, wenn man weiß, dass es zu Fehlanwendungen im privaten Bereich kommt, meine Da­men und Herren, dann ist es doch nur recht und billig und ganz im Sinne der politi­schen Verantwortung, Nein zu sagen.

Noch etwas: Der Vergleich macht uns sicher. Ich zitiere die heutige Aussendung der französischen Umweltministerin Marisol Touraine, die ganz klar sagt: „Le président de la République a dit très clairement lors (…) de la dernière conférence environnemen­tale (…) que le glyphosate ne serait pas autorisé en France.“ (Bundesminister Rupp­rechter: J’ai pas compris!) – Vous n’avez pas compris? – Das ist Ihr Problem, Herr Mi­nister, aber ich kann es gerne wiederholen: In Frankreich wird es angesichts dieser neuen Verhandlung im Ausschuss keine Zulassung geben. Frankreich wird aus ge­sundheitspolitischen Gründen Nein sagen, und zwar deshalb, weil es Glyphosat als hormonell wirksame Substanz einschätzt; und daher kann es keine Zulassung geben.

Meine Damen und Herren, das ist eine klare Stellungnahme Frankreichs. Ich würde mir von Ihnen genauso Klarheit wünschen, Herr Minister. Heute haben Sie noch einmal die Möglichkeit, all die Fragen, die Sie nicht beantwortet haben, ehrlich und offen zu beant­worten, wie zum Beispiel meine Frage, wie Sie das einschätzen, dass 96 Wissen­schaftlerInnen weltweit an die EFSA herantreten (Präsidentin Bures gibt das Glo­ckenzeichen) – ich bin gleich fertig, Frau Präsidentin – und kritisieren, dass die Richtli­nien der EFSA unzureichend sind. Sie haben keine Antwort gegeben, Sie haben sich nur auf die EFSA hinausgeredet. Sie haben heute noch einmal die Gelegenheit, Ihre Position darzulegen. Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

15.11


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupp­rechter. Herr Minister, Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


15.11.55

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Gerne komme ich im Rahmen dieser kurzen Debatte dem Antrag nach, ergänzende Informationen zur Anfragebeantwortung, die aus meiner Sicht durchaus sehr ausführlich gewesen ist, noch nachzureichen.

Nun, so wie es üblich ist und wie es in der EU-Gesetzgebung auch vorgesehen ist, wird der Wirkstoff Glyphosat wie jeder andere Pflanzenschutzmittelwirkstoff turnusmä­ßig hinsichtlich seiner Risken für Gesundheit und Umwelt sowie seiner Wirksamkeit im Rahmen eines umfassenden, und zwar wissenschaftsbasierten EU-Verfahrens neu be-


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