Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 182

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wertet. Zahlreiche wissenschaftliche Institutionen sind hier miteingebunden und setzen sich auf EU-Ebene damit auseinander. Die Verlängerung ist letztlich eine Zuständigkeit der Kommission. Es ist de facto eine Entscheidung der Kommission unter Einbindung der nationalen Experten, und die Institutionen haben sich intensiv mit der Risikobewer­tung von Glyphosat auseinandergesetzt.

Wesentliche Prüfkriterien sind dabei die Umweltverträglichkeit, die toxikologischen Ei­genschaften und auch das Rückstandsverhalten. Deutschland hat, vertreten durch die zuständigen Bundesoberbehörden, für die Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutz­mitteln im EU-Verfahren die Überprüfung der Genehmigung als Berichterstatter durch­geführt.

Der von der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit erstellte Abschlussbe­richt wurde im November 2015 veröffentlicht. Am 7. und 8. März dieses Jahres fand ei­ne erste Expertenberatung im Ständigen EU-Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens­mittel und Futtermittel in Brüssel statt. Bereits im Vorfeld hat die AGES als zuständige Behörde Österreichs strenge Forderungen an die Europäische Kommission übermittelt.

Diese Forderungen sind die folgenden:

Erstens: Eine Äquivalenz zwischen Testmaterial in toxikologischen Studien und Spe­zifikation des technischen Wirkstoffes sollen auf EU-Ebene als Confirmatory Data ab­geschlossen werden, das betrifft den Reinheitsgrad und die Verunreinigungen.

Zweitens: Die Auswirkungen auf die Biodiversität bei der Zulassung von Pflanzen­schutzmitteln mit diesem Wirkstoff, und zwar auf nationaler Ebene, sollen beachtet wer­den.

Drittens: Es sollen Einschränkungen bei Vorerntebehandlungen vorgesehen werden, Stichwort flächenmäßiges Totspritzen von Erntegut bei Getreide, was in Österreich ver­boten ist und aus österreichischer Sicht insgesamt nicht mit der guten landwirtschaftli­chen Praxis in Übereinstimmung steht.

Viertens: Es sollen Einschränkungen der Anwendungen vor allem im nicht professio­nellen Bereich, Haus- und Kleingartenbereich vorgesehen werden. Da sind die Anwen­dungen keinesfalls erforderlich, deswegen bedarf es da weitestgehender Einschrän­kungen.

Und fünftens: Mögliche Risken der Versickerung in das Grundwasser sollen verstärkt berücksichtigt und beachtet werden.

In Österreich hat die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, die AGES, als zuständige Behörde sehr ausführlich über den laufenden Verfahrensstand berichtet. Im Herbst 2015 wurde in der AGES ein runder Tisch zum Thema Glyphosat mit allen rele­vanten Stakeholdern abgehalten. Es waren Vertreter der Wissenschaft, der Nichtregie­rungsorganisationen, des Handels und die Interessensvertretung eingeladen und an­wesend. Im April 2016 fand ein zweiter runder Tisch zum Thema Glyphosat statt, dabei wurden auch die aktuellen Entwicklungen im EU-Verfahren, die österreichischen For­derungen sowie die letzten wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Wirkstoff noch einmal ausführlich diskutiert.

Ob Glyphosat als genehmigter Wirkstoff in der Union letztlich gelistet bleibt, hängt von der weiteren Vorgangsweise auf EU-Ebene ab. Heute und morgen – Sie (in Richtung des Abg. Pirklhuber) haben es richtig gesagt – findet eine weitere Beratung im zustän­digen Ausschuss in Brüssel statt. Der Vertreter der Agentur für Gesundheit und Ernäh­rungssicherheit, kurz AGES, wird dem Kommissionsvorschlag jedenfalls nicht zustim­men können, wenn die strengen österreichischen Forderungen, die ich vorhin ange­führt habe, nicht berücksichtigt werden.

 


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