Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 195

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

betreffend Lohnnebenkosten

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1096 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmenge­setz 2017 bis 2020 erlassen wird sowie das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das Bun­desfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019, und das Bundesfinanzgesetz 2016 geändert werden (1120 d.B.) – TOP 1

Österreich verliert in allen relevanten Standort- und Innovations-Rankings seine gute internationale Position. Ein Grund – neben anderen Ursachen wie verabsäumten Bil­dungsreformen, bürokratischen Hindernissen für die Wirtschaft, etc. – ist, dass Arbeits­kraft vor allem für kleine und junge Unternehmen, insbesondere Start-ups zu teuer ist. Dabei kämpft Österreich mit hoher Arbeitslosigkeit. Beschäftigungsimpulse wären also dringend notwendig. In dieser Situation müssen die Rahmenbedingungen endlich so geändert werden, dass Unternehmen wieder mehr Menschen anstellen können. Mehr noch: Es müssen Anreize geschaffen werden, dass Unternehmen gehalten werden, die dafür sorgen, dass Österreich auch in den nächsten Jahrzehnten als innovatives Land gilt.

Innovation entsteht sehr oft in kleinen Unternehmen, die der Herausforderung gegen­überstehen, ihre Ideen auch schnell zur Marktreife zu bringen. Wenn die Bedingungen dafür an einem anderen Standort günstiger sind, verlassen heimische Start-ups das Land Richtung USA, UK, usw. Doch gerade diese Unternehmen schaffen, noch stärker als Neugründungen, neue Arbeitsplätze. Für kleine Unternehmen ist jeder zusätzliche Arbeitsplatz mit relativ hohen zusätzlichen Aufwänden verbunden. Eine wirksame Er­leichterung wäre eine Senkung der Lohnnebenkosten, die das Nettogehalt nicht be­einträchtigt, aber dem Unternehmen mehr Anstellungen ermöglicht. Konkret gibt es fol­gende Ansatzpunkten:

Bereits im vergangenen Jahr konnte der Unfallversicherungsbeitrag von 1,4 auf 1,3 Pro­zent des Bruttoentgelts gesenkt werden. Gründe dafür liegen in der Entwicklung der Aufgaben der Unfallversicherung: Einer stetig sinkenden Zahl an Arbeitsunfällen (und damit sinkendem Aufwand pro Versichertem) stehen aufgrund zunehmender Beschäf­tigtenzahlen laufend steigende Beiträge gegenüber. Alleine schon aus diesen Entwick­lungen ergibt sich die Möglichkeit einer problemlosen Senkung des UV-Beitrages. In den letzten Jahren hat die AUVA zunehmend fremde Aufgaben übernommen, die funk­tional zu den Krankenversicherungsträgern gehören. Durch eine Aufgabenbereinigung und entsprechende Anpassungen im Leistungskatalog der Unfallversicherungsträger er­gäbe sich eine weitere Möglichkeit die Unfallversicherungsbeiträge auf 1% der Brutto­gehälter (also um 0,3 Prozentpunkte) zu senken. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Un­fallversicherungsträger Rücklagen in Millionenhöhe angehäuft haben – insbesondere die AUVA. Diese Vermögensbestände, ohne konkreten Zweck – die ohne Obergrenze weiter angehäuft werden würden – müssen kurzfristig herangezogen werden, um den ersten Beitragseinnahmenentfall auszugleichen.

Der Wohnbauförderungsbeitrag ist als lohnabhängige Abgabe fehlkonstruiert. Mangels Zweckwidmung kommen die Gelder in vielen Bundesländern nie im Wohnbau an. Die Wohnbauförderung soll dementsprechend aus dem allgemeinen Steueraufkommen auf Basis einer Steuerautonomie der Bundesländer gedeckt werden, da diese auch für die konkrete Ausgestaltung der Wohnbauförderung zuständig sind.

Die von der Regierung vorgestellte und von den Regierungsparteien im Nationalrat be­schlossene Senkung der Lohnnebenkosten ausschließlich über den Familienlastenaus-


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