gleichsfonds ist ohne dessen Reform gar nicht möglich. Dabei sind jedenfalls mit zu berücksichtigen:
die hohe Verschuldung des FLAF (derzeit rund 3 Mrd EUR),
die Steigerung der Ausgaben in den kommenden Jahren (durch Erhöhung der Familienbeihilfe) und
die bestehende Überwälzung familienfremder Leistungen auf den FLAF
Ohne Strukturreformen ist eine Lohnnebenkosten-Senkung über den FLAF nur in Form einer weiteren Verschuldung des Fonds möglich. Familienfremde Leistungen müssen aus dem FLAF entfernt werden – was nicht heißt, dass es diese Leistungen nicht mehr geben soll. Die Leistungen sollen nur dort finanziert werden, wo sie einerseits anfallen bzw. geleistet werden und andererseits auch die rechtlichen und strategischen Grundlagen zur Mittelverwendung gemacht werden.
Sowohl die Wirtschafts- als auch die Arbeiterkammer sind budgetär sehr gut ausgestattet. Dennoch sind die Kammern gerade in den eigenen Strukturen nicht bereit Reformen anzugehen und Strukturen zu verschlanken. Deshalb fordern wie die „Übergangs-Abgabe“ Kammerumlage 2 ersatzlos zu streichen und so die Lohnnebenkosten zu senken. Gleichzeitig sollen ab 2016 innerhalb von 5 Jahren die AK-Umlage halbiert werden, sodass die Einnahmen wieder auf das Niveau von 2004 zurückgeführt werden können. Davon profitieren die Arbeitnehmer direkt, durch eine leichte Erhöhung der Netto-Gehälter.
Die Kommunalsteuer muss umgeschichtet werden. Der Einnahmenentfall wird durch die Einführung von landes- und gemeindeeigenen Steuern (in Form eines Zuschlages zur Einkommensteuer) abgegolten – Länder und Gemeinden gewinnen so Spielraum: Sie entscheiden – bis zu einer Obergrenze – selbst, welche Steuersätze sie zusätzlich einheben.
Der wirksamste Hebel für mehr Beschäftigung aus Sicht der Unternehmer_innen, die schließlich auch darüber entscheiden wie viele Menschen sie beschäftigen können, ist eine Lohnnebenkostensenkung. Das ist der wichtigste Impuls für eine positive Wirtschaftsentwicklung, von der alle profitieren würden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Gesetzesnovelle vorzulegen, die folgende Punkte beinhaltet:
Senkung des Unfallversicherungsbeitrages von 1,30% auf 1%
Streichung des Wohnbauförderungsbeitrages aus den Lohnnebenkosten
Senkung des Dienstgeberbeitrages zum FLAF von 4,5% auf 3,75%
Streichung der Kommunalsteuer aus den Lohnnebenkosten
Streichung der Kammerumlage 2
Senkung der Arbeiterkammerumlage von 0,5% auf 0,25%“
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