Entschließungsantrag
der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen
betreffend Körperschaftsteuer
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1096 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 erlassen wird sowie das Bundeshaushalts-gesetz 2013, das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019, und das Bundesfi-nanzgesetz 2016 geändert werden (1120 d.B.) – TOP 1
Österreich verliert in allen relevanten Standort- und
Innovations-Rankings seine gute internationale Position. Dies geht unter
anderem aus dem neuen Deloitte Radar (http://
www2.deloitte.com/at/de/seiten/ueber-deloitte/artikel/deloitte-radar.html)
hervor. Ein Grund – neben anderen
Ursachen wie verabsäumte Bildungsreformen, bürokratische Hindernisse
für die Wirtschaft, etc. – ist, dass Arbeitskraft vor allem für
junge Unternehmen und Start-ups zu teuer ist. Dabei kämpft
Österreich mit hoher Arbeitslosigkeit. Beschäftigungsimpulse
wären also dringend notwendig. In dieser Situation müssen die Rahmenbedingungen endlich so geändert werden,
dass Unternehmen wieder mehr Menschen anstellen. Mehr noch: Es
müssen Anreize geschaffen werden, dass Unternehmen gehalten werden,
die dafür sorgen, dass Österreich auch in den nächsten Jahrzehnten
als innovatives Land gilt. Österreich ist eines von nur vier
europäischen Ländern, in dem die Arbeitslosenrate weiter steigt,
wie die neusten Berechnungen die Europäischen Kommission aufzeigen.
Eine der wichtigsten Aufgaben der Politik derzeit ist daher, Rahmenbedingungen für Unternehmertum zu verbessern, damit diese Arbeitsplätze schaffen können.
Ein Möglichkeit ist, die Körperschaftsteuer auf nicht entnommene Gewinne zu senken. Österreich befindet sich derzeit mit der Höhe des Körperschaftsteuersatzes im europäischen Mittelfeld. Anderseits befindet sich Österreich am absteigenden Ast wenn es um die Wettbewerbsfähigkeit oder um die Arbeitslosigkeit handelt.
Unser Vorschlag ist eine Senkung der Körperschaftsteuer von 25% auf 12,5% auf nicht entnommene Gewinne. Entnommene Gewinne sollen wie bisher mit dem Regelsteuersatz von 25% versteuert werden. Diese Regelung steigert die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs, führt zu mehr Investitionen und dadurch mehr Beschäftigung schaffen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Gesetzesinitiative vorzulegen, die eine Senkung der Körperschaftsteuer auf nicht entnommene Gewinne auf 12,5% vorsieht.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.
15.58
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege Alm, wir nehmen zur Kenntnis, dass die NEOS, obwohl
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite