Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 197

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

betreffend Körperschaftsteuer

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1096 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmenge­setz 2017 bis 2020 erlassen wird sowie das Bundeshaushalts-gesetz 2013, das Bun­desfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019, und das Bundesfi-nanzgesetz 2016 geändert werden (1120 d.B.) – TOP 1

Österreich verliert in allen relevanten Standort- und Innovations-Rankings seine gute internationale Position. Dies geht unter anderem aus dem neuen Deloitte Radar (http://
www2.deloitte.com/at/de/seiten/ueber-deloitte/artikel/deloitte-radar.html) hervor. Ein Grund – neben anderen Ursachen wie verabsäumte Bildungsreformen, bürokratische Hin­dernisse für die Wirtschaft, etc. – ist, dass Arbeitskraft vor allem für junge Unterneh­men und Start-ups zu teuer ist. Dabei kämpft Österreich mit hoher Arbeitslosigkeit. Be­schäftigungsimpulse wären also dringend notwendig. In dieser Situation müssen die Rahmenbedingungen endlich so geändert werden, dass Unternehmen wieder mehr Men­schen anstellen. Mehr noch: Es müssen Anreize geschaffen werden, dass Unterneh­men gehalten werden, die dafür sorgen, dass Österreich auch in den nächsten Jahr­zehnten als innovatives Land gilt. Österreich ist eines von nur vier europäischen Län­dern, in dem die Arbeitslosenrate weiter steigt, wie die neusten Berechnungen die Eu­ropäischen Kommission aufzeigen.

Eine der wichtigsten Aufgaben der Politik derzeit ist daher, Rahmenbedingungen für Unternehmertum zu verbessern, damit diese Arbeitsplätze schaffen können.

Ein Möglichkeit ist, die Körperschaftsteuer auf nicht entnommene Gewinne zu senken. Österreich befindet sich derzeit mit der Höhe des Körperschaftsteuersatzes im euro­päischen Mittelfeld. Anderseits befindet sich Österreich am absteigenden Ast wenn es um die Wettbewerbsfähigkeit oder um die Arbeitslosigkeit handelt.

Unser Vorschlag ist eine Senkung der Körperschaftsteuer von 25% auf 12,5% auf nicht entnommene Gewinne. Entnommene Gewinne sollen wie bisher mit dem Regelsteu­ersatz von 25% versteuert werden. Diese Regelung steigert die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs, führt zu mehr Investitionen und dadurch mehr Beschäftigung schaffen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufge­fordert, dem Nationalrat umgehend eine Gesetzesinitiative vorzulegen, die eine Sen­kung der Körperschaftsteuer auf nicht entnommene Gewinne auf 12,5% vorsieht.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Matz­netter. – Bitte.

 


15.58.24

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Hohes Haus! Herr Kollege Alm, wir nehmen zur Kenntnis, dass die NEOS, obwohl


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