le wird sodann von einem Wirtschaftsprüfer geprüft, der vom Finanzminister bestellt wird. Weiters unterliegt die Abwicklungsstelle der Kontrolle durch den Rechnungshof. Und zu guter Letzt sind die Finanzämter über alle gewährten Förderungen von der Abwicklungsstelle zu informieren, denn die Finanzämter müssen ja überprüfen, ob die geförderten Aufwendungen als Ausgaben geltend gemacht wurden.
Der Finanzminister hält es also für erforderlich, vier verschiedene Instanzen mit der Kontrolle dieses Bundesgesetzes zu beschäftigen. Und was findet man zur Verwaltungsreform im Strategiebericht 2017–2020? – Ich zitiere: „Die Verwaltungsreform wird vorangetrieben, die Bürokratie wo möglich und sinnvoll abgebaut und die Modernisierung der Bundesverwaltung konsequent fortgesetzt.“
Für den Finanzminister sind vier verschiedene Kontrollinstanzen eine Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung! – Da kann man nur sagen: Gute Nacht, Verwaltungsreform! (Beifall bei der FPÖ.)
Bereits bei der Einführung des Handwerkerbonus im Jahr 2014 hat die FPÖ kritisch angemerkt, dass der größte Teil der Förderungen auf Handwerkerleistungen entfallen wird, die auch ohne diese Förderung legal in Anspruch genommen worden wären.
Aufgrund der beträchtlichen Mitnahmeeffekte und der hohen Vollzugskosten konnten und können durch den Handwerkerbonus die gewünschten Ziele nicht erreicht werden. Der deutsche Bundesrechnungshof ist bei der Prüfung einer ähnlichen deutschen Regelung bereits im Februar 2011 zum Schluss gekommen, dass die Mitnahmeeffekte – insbesondere bei den Handwerkerleistungen – beträchtlich sind.
Auch der Budgetdienst hat im Jahr 2014 die Einführung des Handwerkerbonus sehr kritisch gesehen und hat bis dato seine Meinung nicht revidiert. Mittlerweile hat auch eine vom BMF beauftragte Überprüfung des Handwerkerbonus durch das Institut für Höhere Studien einen negativen Befund ergeben.
Bei den parlamentarischen Budgetverhandlungen im Herbst 2015 hat der Finanzminister noch erklärt, dass der Handwerkerbonus nicht verlängert wird. Der Handwerkerbonus hat sich aufgrund der Mitnahmeeffekte nicht bewährt, meinte damals der Herr Finanzminister. Und ein halbes Jahr später schlägt dieser Finanzminister die Verlängerung vor. Warum der Gesinnungswandel, Herr Finanzminister? – Offenbar benötigt der Herr Finanzminister nach den vielen unternehmerfeindlichen Maßnahmen durch die Steuerreform und das Registrierkassendebakel eine wirtschaftspolitische Nebelgranate (Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling), damit er wieder um teures Steuergeld inserieren kann, was er alles für die Wirtschaft getan hat, wohl wissend, dass diese Maßnahme für die Wirtschaft überhaupt nichts bringt. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesminister Schelling: Das ist wirklich unglaublich, diese …!)
Herr Finanzminister, für die Unternehmer – insbesondere für die kleinen Unternehmer und für die Tourismusbetriebe – haben Sie ohnehin schon längst jede Glaubwürdigkeit verloren. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesminister Schelling: Das ist wirklich unglaublich!)
17.22
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Groiß. – Bitte.
17.22
Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Es ist interessant, wie unterschiedlich die Wahrnehmung zum selben Gesetz sein kann, wie unterschiedlich das meine Kollegen – sowohl als Nationalräte als auch als Steuerberater –, die mit Klein- und Mittelbetrieben zu tun haben, sehen können.
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