Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 220

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le wird sodann von einem Wirtschaftsprüfer geprüft, der vom Finanzminister bestellt wird. Weiters unterliegt die Abwicklungsstelle der Kontrolle durch den Rechnungshof. Und zu guter Letzt sind die Finanzämter über alle gewährten Förderungen von der Ab­wicklungsstelle zu informieren, denn die Finanzämter müssen ja überprüfen, ob die ge­förderten Aufwendungen als Ausgaben geltend gemacht wurden.

Der Finanzminister hält es also für erforderlich, vier verschiedene Instanzen mit der Kon­trolle dieses Bundesgesetzes zu beschäftigen. Und was findet man zur Verwaltungs­reform im Strategiebericht 2017–2020? – Ich zitiere: „Die Verwaltungsreform wird voran­getrieben, die Bürokratie wo möglich und sinnvoll abgebaut und die Modernisierung der Bundesverwaltung konsequent fortgesetzt.“

Für den Finanzminister sind vier verschiedene Kontrollinstanzen eine Entbürokratisie­rung und Verwaltungsvereinfachung! – Da kann man nur sagen: Gute Nacht, Verwal­tungsreform! (Beifall bei der FPÖ.)

Bereits bei der Einführung des Handwerkerbonus im Jahr 2014 hat die FPÖ kritisch an­gemerkt, dass der größte Teil der Förderungen auf Handwerkerleistungen entfallen wird, die auch ohne diese Förderung legal in Anspruch genommen worden wären.

Aufgrund der beträchtlichen Mitnahmeeffekte und der hohen Vollzugskosten konnten und können durch den Handwerkerbonus die gewünschten Ziele nicht erreicht werden. Der deutsche Bundesrechnungshof ist bei der Prüfung einer ähnlichen deutschen Re­gelung bereits im Februar 2011 zum Schluss gekommen, dass die Mitnahmeeffekte – insbesondere bei den Handwerkerleistungen – beträchtlich sind.

Auch der Budgetdienst hat im Jahr 2014 die Einführung des Handwerkerbonus sehr kritisch gesehen und hat bis dato seine Meinung nicht revidiert. Mittlerweile hat auch eine vom BMF beauftragte Überprüfung des Handwerkerbonus durch das Institut für Hö­here Studien einen negativen Befund ergeben.

Bei den parlamentarischen Budgetverhandlungen im Herbst 2015 hat der Finanzminis­ter noch erklärt, dass der Handwerkerbonus nicht verlängert wird. Der Handwerker­bonus hat sich aufgrund der Mitnahmeeffekte nicht bewährt, meinte damals der Herr Finanzminister. Und ein halbes Jahr später schlägt dieser Finanzminister die Verlänge­rung vor. Warum der Gesinnungswandel, Herr Finanzminister? – Offenbar benötigt der Herr Finanzminister nach den vielen unternehmerfeindlichen Maßnahmen durch die Steu­erreform und das Registrierkassendebakel eine wirtschaftspolitische Nebelgranate (Zwi­schenbemerkung von Bundesminister Schelling), damit er wieder um teures Steuer­geld inserieren kann, was er alles für die Wirtschaft getan hat, wohl wissend, dass die­se Maßnahme für die Wirtschaft überhaupt nichts bringt. (Beifall bei der FPÖ. Bun­desminister Schelling: Das ist wirklich unglaublich, diese …!)

Herr Finanzminister, für die Unternehmer – insbesondere für die kleinen Unternehmer und für die Tourismusbetriebe – haben Sie ohnehin schon längst jede Glaubwürdigkeit verloren. (Beifall bei der FPÖ. Bundesminister Schelling: Das ist wirklich unglaublich!)

17.22


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Groiß. – Bitte.

 


17.22.45

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Kollegin­nen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Es ist interessant, wie unterschiedlich die Wahr­nehmung zum selben Gesetz sein kann, wie unterschiedlich das meine Kollegen – so­wohl als Nationalräte als auch als Steuerberater –, die mit Klein- und Mittelbetrieben zu tun haben, sehen können.

 


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