Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 219

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werden, ihre Betriebe aufrechterhalten können und in Zukunft wieder entsprechend er­folgreich Produkte aus Österreich produzieren können. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.16

17.16.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1106 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Auer, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz­antrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und schließlich über den Gesetzentwurf abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Auer, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 3 in Artikel 1 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung:

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

17.18.044. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1107 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistun­gen geändert wird (1141 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Fuchs. – Bitte.

 


17.18.30

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Dieses verwaltungsin­tensive Gesetz zum Handwerkerbonus ist ein reines Placebogesetz und kostet in der Gesamtbetrachtung mehr, als es bringt. Wir werden dieser Novelle ganz sicher nicht zu­stimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungsvereinfachung und dem Ziel einer effizienten und schlanken Verwaltung muss festgehalten werden, dass Handwerkerbonus und Bü­rokratieabbau ein Widerspruch sind.

Mit der Abwicklung des Handwerkerbonus wurden im Verordnungswege die Bauspar­kassen – als sogenannte Abwicklungsstelle – betraut. Diese Abwicklungsstelle prüft die Förderungsanträge und wickelt die Förderungen ab. Die Tätigkeit der Abwicklungsstel-


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