Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 226

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lichen Leben des Gastgewerbes geworden und wird in Zukunft durch die Nicht-Rau­cherregelung in Gaststätten weiter befeuert.

Hierfür müssen in der Gewerbeordnung die fehlenden Immissionsschwellenwerte nach­getragen werden. Es ist sachlich nicht begründbar, weshalb der Wohnbevölkerung, die etwa von Fluglärm belästigt wird, lärmtechnisch mehr zumutbar ist als einem Nach­barn, der sich durch Gäste einer Diskothek gestört fühlt. Lärm ist Lärm und die Zumut­barkeit sollte einheitlich geregelt sein. Dies würde den Betreibern von Lokalen auch Rechtssicherheit geben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Gesetzesnovelle vorzulegen, welche den § 113 Abs. 5 der Gewerbeordnung um folgenden Satz ergänzt: Für die Beurteilung von durch ein nicht strafbares Verhalten von Gästen vor der Betriebsanlage des Gastgewerbebetrie­bes ausgehenden unzumutbaren Belästigungen der Nachbarn gelten die in § 4 Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung, StF: BGBl. Nr. 415/1993, idgF festgelegten Immissionsgrenzwerte.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


17.38.06

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Den Handwerkerbonus kann man immer von zwei Seiten beleuchten, das ist ganz klar, aber fragen Sie einmal im Gewerbe und Handwerk nach, wie die kleinen und mittelständischen Unternehmer diese Maßnahme sehen! Sie werden feststellen, die se­hen sie durchwegs positiv. Fragen Sie die Konsumenten, dann wissen Sie, dass die letz­te Aktion des Handwerkerbonus 60 000 Konsumenten in Anspruch genommen haben – also durchwegs positiv!

Wenn ich auf den Vergleich mit Deutschland eingehe, den Herr Kollege Fuchs ge­bracht hat, dann muss ich sagen, dass man Deutschland und Österreich diesbezüglich überhaupt nicht miteinander vergleichen kann, denn beim deutschen Handwerkerbo­nus werden auch gesetzliche Pflichtleistungen wie zum Beispiel Überprüfungen oder Wartungsarbeiten gefördert. – Das tun wir nicht, denn das ist zu 100 Prozent ein Mit­nahmeeffekt. Wir fördern die echte Handwerksleistung, und das ist eine klassische Win-win-Situation, einerseits für den Handwerker und andererseits für den Konsumenten. An und für sich müsste er ja „Konsumentenbonus“ heißen, weil der Konsument ja et­was davon hat. (Abg. Lichtenecker: Geh nein, das ist Ihnen jetzt aber im …!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, es ist jede Maßnahme – und sei sie im Moment auch noch so klein, aber doch so wirksam – die richtige Maßnahme, um der Wirtschaft in der Hinsicht einen Impuls zu geben. Wenn man sich die Impulse an­schaut, dann sieht man, was auch Professor Schneider von der Universität Linz – Kol­legin Lichtenecker, der wird Ihnen ja ein Begriff sein – ganz klar gesagt hat, nämlich dass sich verschiedene Effekte ergeben, etwa für die Wirtschaft. Laut dieser Studie ent­stehen durch 10 Millionen € Fördervolumen mehr als 760 Arbeitsplätze, und das BIP steigt um 72 Millionen €. Auch wenn es nur ein kleiner Impuls ist, ist es ein richtiger Im­puls.

 


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