Es gibt auch andere Studien, etwa von Friedrich Schneider, die sagen – das ist toll –, es gibt keine Mitnahmeeffekte. Aber die Studien sind noch nicht fertig analysiert und ausgewertet. Da frage ich mich: Was ist das für ein Entscheidungsfindungsprozess, wenn man, bevor diese Studien umfassend ausgewertet sind, bereits die Entscheidung für eine Verlängerung trifft? Das ist ja hier wohl der Fall.
Zusammenfassend: Das ist eine Ameise, die man jetzt nicht sozusagen zur wirtschaftspolitischen Wunderwaffe hochdiskutieren sollte. Lassen wir die Kirche im Dorf!
Ich schließe mit Matznetter: „es ist das nicht die intelligenteste Maßnahme“. (Beifall bei der FPÖ.)
17.48
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1107 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit und somit auch in dritter Lesung angenommen. (Zwischenruf der Abg. Lichtenecker in Richtung ÖVP.) – Frau Abgeordnete, Sie sollten nicht die Abstimmung stören. (Abg. Lichtenecker: Ich habe nur darauf aufmerksam gemacht, dass der Klubobmann sitzt!) – Es war trotzdem die Mehrheit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Immissionsschwellenwerte in der Gewerbeordnung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1094 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2014) geändert wird (1142 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1113 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Kirgisischen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen (1143 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen jetzt zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. – Bitte.
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