9. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1131/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Arbeitserlaubnis für Asylwerber in Österreich (1135 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1566/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verstärkung der Lohnkontrollen durch personelle Aufstockung der Finanzpolizei (1136 d.B.)
11. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1474/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung des Vergaberechts, um die Wirksamkeit des Bestbieterprinzips zu erhöhen (1137 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 760/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kassasturz in der Arbeitslosenversicherung und beim AMS-Budget (1138 d.B.)
13. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1604/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts inklusive einer quartalsmäßigen Anweisung (1139 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen jetzt zu den Punkten 7 bis 13 der Tagesordnung, über welche wir unter einem debattieren.
Berichterstattung scheint keine gewünscht zu sein.
Somit gehen wir in die Debatte ein.
Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.
18.32
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz am Programm, ein Gesetz, das im Jahr 2011 erstmals sozusagen aus der Taufe gehoben wurde, damals noch als Anhängsel. Jetzt ist es erstmals ein eigenes Gesetz. Das zahnlose Gebiss hat sozusagen jetzt ein Gesicht bekommen, zahnlos bleibt es aber dennoch, wiewohl ich nicht verhehlen möchte, dass es einmal etwas Positives ist, dass man es als eigenes Gesetz gemacht hat.
Dieses Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz soll eben vor Lohn- und Sozialdumping schützen. Warum wir diesem Gesetz von Anfang an so kritisch gegenübergestanden sind, ist leicht erklärt. Wir sind in der Situation, dass die Ostöffnung zahlreiche Firmen aus den ehemaligen Oststaaten auf den österreichischen Arbeitsmarkt, vor allem nach Wien, in die Ostregion Österreichs, gespült hat. Das betrifft vor allem den
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