gestimmt haben, und zwar wird künftig gemeinsam von Finanzministerium und Sozialministerium ein Kontrollplan erstellt werden, und dieser Kontrollplan muss auch mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden. Wermutstropfen: Er kommt erst ab 2018. Es ist aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, insofern bekommt dieses Gesetz guten Gewissens unsere Unterstützung – mit der Hoffnung, dass es weiterentwickelt wird, um auch noch vorhandene Lücken zu schließen.
Ganz kurz möchte ich einen weiteren Antrag in diesem Block, der ja sechs Anträge umfasst, ansprechen, und zwar geht es um einen, der die Weiterentwicklung des Vergaberechtes als Anliegen hat. Sie können sich alle erinnern: Wir haben nach zähen Verhandlungen, Gesprächen, vor allem mit den Bundesländern, Ende des vorigen Jahres endlich eine gute Novelle, die vor allem für öffentliche Bauaufträge wirksam wird, erreicht. Jetzt geht es darum, weitere Branchen miteinzubeziehen, soziale Dienstleistungen, den öffentlichen Verkehr, teilweise auch Erwachsenenbildung, und wie ich gehört habe, sind die Verhandlungen – wieder Richtung ÖVP schauend – leider etwas mühsam. Wir müssen da weiterkommen. Gerade jetzt auch aufgrund des Ministerwechsels möchte ich einfach bitten und auffordern, dass alle konstruktiven Kräfte zusammenhelfen, damit wir möglichst bald eine gute Novelle beschließen können, denn es geht hier um Milliarden, die wir entweder an irgendeinen Billigstbieter vergeben müssen oder einem gut und fair und regional agierenden Unternehmen geben können.
Das ist das, was wir wollen, uns Grünen wäre das ein großes Anliegen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
18.51
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.
18.51
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es muss wirklich ein gutes Gesetz sein, wenn die einzelnen Punkte auch von den Grünen positiv bewertet werden. Danke, Frau Kollegin Schatz, ich teile diese Meinung, nur bei den Lücken sind wir uns nicht ganz einig. Aber es ist schon richtig, es ist ein Prozess. Wir haben jetzt mittlerweile die dritte Novelle zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, aber ganz offen gesagt: Es ist erstens kein Kavaliersdelikt, und zweitens stellt man natürlich auch immer wieder aus der Praxis heraus einzelne Punkte fest, wo noch etwas geändert werden müsste oder sollte.
Insgesamt als Überschrift stehen die wirksame Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping und auch die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs für die heimischen Unternehmungen, insbesondere für die klein- und mittelständische Wirtschaft. Kontrolle und Strafen dort, wo Lohndumping gegen fairen Wettbewerb betrieben wird, und möglichst keine Schikanen für ordentlich wirtschaftende Betriebe, das ist uns auch ein großes Anliegen, denn jeder weiß, wenn Kontrollen dann letzten Endes stattfinden, sollen diese nicht unnötig durch Bürokratie und auch zeitlich nicht übermäßig belasten.
Rechtssicherheit ist auch gegeben durch einen Erlass, was die Bagatellgrenze von 10 Prozent anlangt, nämlich nach dem Prinzip: beraten statt strafen.
Ein weiterer Punkt sind bürokratische Erleichterungen für grenzüberschreitend tätige Konzerne: so zum Beispiel die freie Zirkulation von Arbeitnehmern im Bereich der Forschung und Entwicklung, wenn diese Konzerne international tätig sind, Maßnahmen zur Einhaltung der österreichischen arbeits- und sozialrechtlichen Standards und um Strafen, insbesondere bei Unternehmen ohne Sitz in Österreich, besser durchsetzen zu können, gleicher Lohn plus Sonderzahlungen, Urlaub und Zuschläge laut Kollektivvertrag auch für entsendete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
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