Der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Auftraggeberhaftung für Lohnansprüche bei grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern. Damit sollen Auftraggeber dazu bewegt werden, seriöse Unternehmen auszuwählen. Wir haben diesbezüglich auch eine Feststellung im Sozialausschuss beschlossen: dass ein Erstauftraggeber, egal, ob es eine private Person oder ob es ein Unternehmen ist, nicht als Auftraggeber haftet, wenn ein befugtes Unternehmen im Inland beauftragt wurde, und es sich nicht um ein bewusstes Umgehungsgeschäft handelt. Das heißt, die Kette funktioniert so: Wenn man ein inländisches Unternehmen beauftragt und nicht davon in Kenntnis gesetzt wird, dass dort sozusagen bewusst ein Subunternehmer gewählt wird, der Lohndumping betreibt, dann ist man nicht in der Haftungskette und nicht davon betroffen. Das war uns wichtig. Es ist im Gesetzestext ein wenig kompliziert formuliert, ich formuliere es eben so. Ich glaube, wir haben das mit dieser Ausschussfeststellung ganz gut dargestellt.
Insgesamt kann ich festhalten, der vorliegende Entwurf bringt wesentliche Verbesserungen, vor allem auch was den Wettbewerb anlangt, auch gegenüber der heimischen Wirtschaft, und es werden damit auch Erleichterungen im bürokratischen Bereich sowie eine bessere Vollziehbarkeit gewährleistet. Er findet natürlich unsere Zustimmung.
Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, der nicht auf der Tagesordnung steht, weil wir diese Anträge zwar behandelt, aber vertagt haben, weil laufend Verhandlungen zu diesem Bereich stattfinden. Wir haben elf Punkte zum Bereich Bedarfsorientierte Mindestsicherung auf der Tagesordnung gehabt, und ich möchte abschließend ein paar Sätze dazu sagen.
Erstens: Es war eine sehr sachliche Diskussion, die zu diesem Thema, das sicherlich auch Emotionen hervorruft, stattgefunden hat, und dafür möchte ich allen Fraktionen einmal danken.
Zum Zweiten: Ich glaube, es gibt schon Übereinstimmung bei einigen Punkten, vor allem was die Daten anlangt, die Datensituation, dass es nicht sein kann, dass wir zehn Monate warten müssen, bis wir überhaupt einmal wissen, wie viele Mindestsicherungsbezieher es im Vorjahr sozusagen gegeben hat. Die verstärkte Umstellung auf Sachleistungen in diesem Bereich, damit die Gelder auch treffsicher eingesetzt werden, ist sicherlich auch ein Punkt, der viele hier herinnen gleichfalls eint.
Der dritte Bereich: dieser Wiedereinsteigerbonus. Wir unterstützen jene Menschen, die zurück in den Job wollen, weil wir, gerade wir von der ÖVP, bei der Einführung der Mindestsicherung immer gesagt haben, das kann keine Hängematte sein, das kann keine Dauereinrichtung sein, sondern wir müssen den Menschen helfen, damit sie zurück ins Erwerbsleben kommen.
Es gibt auch Punkte, die uns sicherlich trennen oder über die wir noch diskutieren; zum einen etwa den Bereich der Deckelung. Ich möchte darauf verweisen, dass es seit gestern auch vom Arbeits- und Sozialrechtsexperten Professor Dr. Mazal eine Expertise gibt, wonach eine Deckelung beim Geldbetrag möglich ist. Wir haben ja diese 1 500 € vorgeschlagen. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) – Weil es da natürlich unterschiedliche Auffassungen gibt. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aber es ist gar nicht auf der Tagesordnung!) Ich weiß, dass es nicht auf der Tagesordnung steht, aber es war trotzdem ein wesentlicher Bereich im Sozialausschuss, und ich möchte es ansprechen, weil es aktuell ist, weil es erst gestern vorgestellt wurde.
Ich glaube, man sollte sich dieses Thema schon auch noch einmal ansehen, und meine Bitte an Sie, Herr Minister: dass wir gemeinsam versuchen, eine Lösung zustande zu bringen, auch bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, damit wir sie jenen Menschen, die sie brauchen, für eine gewisse Zeit geben können, damit aber die Balance zwischen erwerbstätigen Menschen und jenen, die auf eine Mindestsicherung ange-
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