zum Arbeitsmarkt zu geben. Wenn Sie davor zugehört haben, haben Sie die Situation, was die Arbeitslosigkeit und vor allem die schwierigen Gruppen betrifft, mitbekommen. Das wäre für mich ein Horrorszenario.
Für die, die es nicht wissen, auch noch einmal kurz erklärt: Sie können auch als Asylwerber (Zwischenruf des Abg. Loacker) – Herr Loacker, wir haben es oft diskutiert – nach drei Monaten selbständig werden – vollkommen klar. Selbständigkeit steht auch Asylwerbern offen. Es sind auch bereits acht Lehrberufe für Asylwerber offen, und Asylwerber könnten auch in 25 Mangelberufen arbeiten.
Die Realität – und darauf weisen wir seit Jahren hin – ist leider Gottes, dass diese rund 500 000 Asylwerber, die in den letzten 15 Jahren gekommen sind, überwiegend minderqualifiziert sind. 50 Prozent haben nicht einmal einen Schulabschluss, und diese angekündigten Ärzte und sonstigen Spezialisten finden Sie im Promillebereich. Das wirkt sich direkt auf den Arbeitsmarkt aus – so weit zum Bereich Asylwerber.
Kommen wir zur Mindestsicherung: Das ist auch ein Punkt, der einfach elementar wichtig ist. Auch da hätte ich gerne eine Entschuldigung gehabt. Mittlerweile kann man es auch in den offiziellen Medien lesen, wir wissen es schon seit Jahren: Es gibt diese ganz offiziellen Bescheide vom Sozialamt, im Zuge derer jemand 3 000 €, 4 000 €, 5 000 €, 6 000 €, 7 000 € im Monat bekommt, und das erschüttert die Bevölkerung. Wir weisen seit Jahren darauf hin, diesbezüglich endlich etwas zu tun.
Langsam kommt die ÖVP mit dem Deckel von 1 500 € in die Gänge. Aber hier (in Richtung SPÖ) sehe ich überhaupt kein Einlenken, und ich darf schon noch einmal wiederholen: Wir haben über 300 000 Mindestsicherungsbezieher in Österreich. Ich sage es noch einmal: über 300 000. Die zählen Sie einfach zu den 500 000 Arbeitslosen dazu, dann wissen Sie, wovon wir hier reden. (Abg. Loacker: Das stimmt ja nicht!) Ich sage auch dazu – das wissen wir aus Anfragen, damit habe ich Ihren Vorgänger jedes Quartal bombardiert –: In Tirol sind aktuell knapp 50 Prozent der Mindestsicherungsbezieher keine österreichischen Staatsbürger, Tendenz weiterhin stark steigend.
Bevor ich lange Ausführungen zum Thema Mindestsicherung mache, möchte ich Ihnen heute noch einen Fall schildern; ich habe ihn auch im Ausschuss vorgebracht. Die junge Dame hat mir erlaubt, das auch hier vorzutragen. Es handelt sich um eine Frau Jenewein aus Götzens in Tirol, und ich muss diesen Fall schon noch einmal kurz erklären.
Auch Frau Jenewein weiß – so wie es alle Österreicher wissen –, dass jeder, der nach Österreich kommt, Mindestsicherung erhält, sobald er einen Asylbescheid hat, und sie hat Folgendes persönlich erlebt: Diese Dame hat an der HTL für Bau und Design in Innsbruck maturiert. Nach der Matura hat sie zweieinhalb Jahre als Grafikerin gearbeitet. Dann hat sie für sich entschieden, noch eine Lehrausbildung dazu zu machen, und hat die Buchbinderlehre angefangen, die sie aktuell mit Auszeichnung in der Berufsschule absolviert und im Zuge derer sie auch auf internationalen Wettbewerben unterwegs ist – ein Paradefall, von dem wir hier im Parlament immer sprechen.
Das Problem von Frau Jenewein ist: Sie ist jetzt 23 Jahre alt, wird im Juni 24. Sobald sie 24 ist, wird die Familienbeihilfe gestrichen. Die Lehrlingsentschädigung beträgt 420 € netto. (Abg. Loacker: Sie schließt jetzt die Lehre ab?) Damit kann Frau Jenewein mit 24 Jahren ihren Lebensunterhalt natürlich nicht bestreiten. Frau Jenewein wurde geraten, die Mindestsicherung zu beantragen. Jetzt lese ich Ihnen den Bescheid vom Sozialamt in Innsbruck vor:
„Frau Jenewein ist daher verpflichtet sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen, aus der sie ihren Lebensunterhalt (…) selbst bestreiten kann bzw. ist es auch nicht unzumutbar eine Erwerbstätigkeit anzunehmen, mit der sich eine sofortige Einkommensquelle zur Bestreitung des Lebensunterhaltes bietet.“
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