Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass von ihren Firmen nach Österreich entsandte ArbeitnehmerInnen zumindest gleich entlohnt werden müssen wie österreichische Beschäftigte. Die derzeit über mehrere Gesetze verstreuten Regelungen werden mit diesem Gesetz zusammengefasst. Viele Maßnahmen, die der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping dienen, wirken sich auch auf die Firmen und Betriebe aus. Es besteht eine bessere Wettbewerbschance für österreichische Firmen, und daher verstehe ich es nicht ganz, Kollege Loacker, wenn Sie meinen, dass es ein Nachteil für unsere Firmen ist, wenn keine Konkurrenz mit ausländischen Firmen vorhanden sein soll.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren, ich möchte noch auf einen Bereich eingehen, der heute in diesem Zusammenhang noch nicht angesprochen worden ist. Es geht um die Beschäftigten im Transportsektor. Da gibt es die Situation, dass ausländische Lenker meistens in osteuropäischen Ländern mit Niedriglohnniveau beschäftigt werden, und wenn sie nach Österreich kommen, werden oftmals keine angemessenen Löhne bezahlt. Wir haben nun die Möglichkeit – außer beim Transitverkehr durch Österreich –, dieses Gesetz besser anwenden zu können.
Es wurde heute schon angesprochen: Wir brauchen strikte, umfangreiche Kontrollen mit Sanktionen, um diesem Sozialdumping vorzubeugen. Auch im Eisenbahnbereich gibt es derzeit ein unfaires Wettbewerbsmatch, viele Triebfahrzeugführer und Zugbegleiter ausländischer Gesellschaften sind auf unseren Netzen mit Niedriglohn unterwegs; hinkünftig gilt auch dort diese Sanktionsmöglichkeit.
Grundsätzlich möchte ich noch einmal festhalten, dass wir bei Verkehrsleistungsausschreibungen nicht nur auf den Preis schauen dürfen, sondern auch auf Sozialkriterien achten müssen; sonst bleiben meist die MitarbeiterInnen auf der Strecke. In vielen Fällen wird dann zusätzlich bei Ausbildung und Sicherheit gespart, und das wollen wir alle nicht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
20.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping erlassen wird und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 1111 der Beilagen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Entwurf ist mehrheitlich angenommen.
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