Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 268

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Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass von ihren Firmen nach Österreich entsandte Ar­beitnehmerInnen zumindest gleich entlohnt werden müssen wie österreichische Be­schäftigte. Die derzeit über mehrere Gesetze verstreuten Regelungen werden mit die­sem Gesetz zusammengefasst. Viele Maßnahmen, die der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping dienen, wirken sich auch auf die Firmen und Betriebe aus. Es besteht eine bessere Wettbewerbschance für österreichische Firmen, und daher verstehe ich es nicht ganz, Kollege Loacker, wenn Sie meinen, dass es ein Nachteil für unsere Fir­men ist, wenn keine Konkurrenz mit ausländischen Firmen vorhanden sein soll.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, ich möchte noch auf einen Bereich einge­hen, der heute in diesem Zusammenhang noch nicht angesprochen worden ist. Es geht um die Beschäftigten im Transportsektor. Da gibt es die Situation, dass ausländische Lenker meistens in osteuropäischen Ländern mit Niedriglohnniveau beschäftigt werden, und wenn sie nach Österreich kommen, werden oftmals keine angemessenen Löhne be­zahlt. Wir haben nun die Möglichkeit – außer beim Transitverkehr durch Österreich –, dieses Gesetz besser anwenden zu können.

Es wurde heute schon angesprochen: Wir brauchen strikte, umfangreiche Kontrollen mit Sanktionen, um diesem Sozialdumping vorzubeugen. Auch im Eisenbahnbereich gibt es derzeit ein unfaires Wettbewerbsmatch, viele Triebfahrzeugführer und Zugbe­gleiter ausländischer Gesellschaften sind auf unseren Netzen mit Niedriglohn unter­wegs; hinkünftig gilt auch dort diese Sanktionsmöglichkeit.

Grundsätzlich möchte ich noch einmal festhalten, dass wir bei Verkehrsleistungsaus­schreibungen nicht nur auf den Preis schauen dürfen, sondern auch auf Sozialkriterien achten müssen; sonst bleiben meist die MitarbeiterInnen auf der Strecke. In vielen Fäl­len wird dann zusätzlich bei Ausbildung und Sicherheit gespart, und das wollen wir alle nicht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.14

20.14.20

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozial­dumping erlassen wird und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeits­kräfteüberlassungsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Ein­gang in 1111 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zu­nächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung er­forderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordne­ten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Entwurf ist mehrheitlich angenommen.

 


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