Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 271

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schon eine besondere Auszeichnung, wenn so eine kleine Gruppe wie die Weinwirt­schaft in Österreich so hohe Bedeutung hat; und das zeigt aber auch die wichtige Stel­lung des österreichischen Weines.

Im vorliegenden Entwurf des Weingesetzes regeln wir als ersten Punkt im Wesentli­chen das Produktionspotenzial über die Auspflanzkontingente, die in sogenannte quali­fizierte Zulassungen, in Quoten, wonach wir in Zukunft 1 Prozent der gesamten Rebflä­che Österreichs neu auspflanzen können, überführt werden. Das heißt, es ist ein über­schaubares Potenzial, aber es lässt dort, wo es notwendig ist, auch Wachstum zu.

Für den Konsumenten wird eine Regelung geschaffen, dass auf der Weinetikette mit der Zusatzbemerkung der Riede auch die Herkunft bis ins kleinste Detail ganz genau anzugeben und klar ersichtlich ist. Das ist ein wesentlicher Punkt, denn es ist ein Er­folgsgarant des österreichischen Weins, dass ich am Produkt erkenne, wo es her ist, wo es produziert wurde. Mit diesem Gesetz können wir auch die kleinste Einheit best­möglich ausloben.

Der dritte Punkt – und das freut mich ganz besonders – ist, dass sich auch die öster­reichische Sektbranche darauf einigen konnte, dass wir eine Sektpyramide entwickelt haben, die wir in einer an dieses Gesetz anschließenden Verordnung auch umsetzen können. Damit führen wir den österreichischen Sekt näher an die Herkunft heran, kön­nen das auf dem Etikett ausloben und auch die Produktionsstandards entsprechend anpassen, denn auch dieses Qualitätsprodukt gehört entsprechend positioniert.

Da hat man wirklich beispielgebend mit der Expertenmeinung und dem Einbeziehen der Interessengruppen einen qualitativ hochwertigen Gesetzentwurf geschaffen. Damit kann die Gesetzgebung zeigen, dass sie Rahmenbedingungen für eine gesamte Bran­che schafft, sodass man da einen erfolgreichen Weg weitergehen kann.

Besorgniserregend sind für mich aber viel eher Signale der anderen agrarischen Märk­te, wo wir diese Einigkeit leider nicht so oft haben und wo die landwirtschaftlichen Be­triebe auch sehr, sehr stark um die Anerkennung durch die politischen Vertreter der ver­schiedensten Gruppen kämpfen müssen. Gerade dort müssen wir aber zu einer Gesamt­regelung kommen, denn es hilft uns nicht, wenn wir da als Einzelkämpfer unterwegs sind, egal, ob es eine Kammer ist, ob es ein Bauernbund ist, ob es die Biosparte ist, ob es Themen wie TTIP, der Export oder die Frage der Brüsseler Rahmenbedingungen sind. Da müssen wir verstärkt Maßnahmen ergreifen (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber), und wir müssen auch erkennen, dass wir in die Märkte eingreifen können. (Abg. Pirklhu­ber: Absolut richtig! Wo es nur geht!)

Die Land- und Forstwirtschaft ist der freien Marktwirtschaft nicht vollumfänglich sozusa­gen auszuliefern. Da sehen wir, dass im Getriebe des Handels der landwirtschaftlichen Produkte in Österreich einiges ins Stottern gekommen ist. Wir müssen in die Zahnräder eingreifen, um auch entsprechende Maßnahmen zu finden, denn billige Preise sind ei­ne Wertschöpfungszerstörung für ganz Österreich. Da müssen wir eingreifen, und wir müssen relativ schnell ein Agrarpaket umsetzen, um die Betriebe, die stark gefährdet sind, auch zu unterstützen.

Dazu wurde auch vom Minister schon einiges vorgelegt. Wir müssen in diesem Haus darauf achten, dass wir an Tempo gewinnen, denn Folgendes sehen wir ganz deutlich: Die Landwirtschaft ist ein heikler Wirtschaftsorganismus, und wenn wir da nicht ent­sprechend regulierend eingreifen, so wie wir das beim Wein auch getan haben, dann zerstören wir Wertschöpfung für Österreich. (Abg. Pirklhuber: Richtig …!) Wir sehen das momentan: Der gesamte volkswirtschaftliche Schaden, den wir durch den Frost in großen Teilen Österreichs haben, ist noch gar nicht abzuschätzen. Der Schaden für die Landwirtschaft ist enorm, und die Folgeschäden werden wir erst in den nächsten Jah­ren sehen. (Beifall bei der ÖVP.)

20.26

 


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