Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 272

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.

 


20.26.36

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kol­leginnen und Kollegen! (Der Redner stellt eine Flasche Uhudler auf das Rednerpult. – Zwischenruf bei der FPÖ.) Ich möchte auch die Besucher aus dem Burgenland sehr herzlich im Plenarsaal begrüßen und willkommen heißen! (Allgemeiner Beifall.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, durch die heutige Novelle des nationalen Wein­gesetzes könnten wir von einem guten Tag für die Winzer, vor allem aber auch für die Uhudler-Bauern im Südburgenland sprechen. Dieser Tag wird leider durch die Frostka­tastrophe in der zweiten Hälfte des Monats April getrübt. Es gab an landwirtschaftli­chen Kulturen viele Schäden, die die Existenz vieler Landwirte gefährden – Schäden im Bereich des Obstbaus, des Gemüsebaus, aber auch des Weinbaus. Ich möchte nur in Erinnerung rufen, dass es sich dabei bei Weitem um keine kleinen Flächen handelt. Wir haben in Österreich Weinanbauflächen von zirka 40 000 Hektar, im Burgenland 10 500 Hektar, im Obstanbaubereich haben wir im gesamten Bundesgebiet eine Obst­anbaufläche von in etwa 12 000 Hektar und im Burgenland von knapp 800 Hektar.

Damit ist klar, dass der Frost die Existenz vieler Landwirte, egal, ob sie im Haupt- oder Nebenerwerb tätig sind, gefährdet. In den Weinanbauflächen hat der Frost zirka 80 Pro­zent der Ernte dahingerafft, in den Obstanbauflächen ist es fast zu einem Totalausfall gekommen.

Es ist klar, dass diesen Landwirten geholfen werden muss. Ich forderte daher auch im Landwirtschaftsausschuss in der vergangenen Woche eine Aktuelle Stunde zum The­menbereich Frostschäden ein. Das wurde von allen Fraktionen goutiert. Leider sind die NEOS in der entsprechenden Abstimmung, die den Entschließungsantrag betroffen hat, nicht mitgegangen.

Wer rasch hilft, hilft doppelt. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, das ist kein leeres Sprichwort. Man muss aber auch daran denken, dass man überlegt und zielgerichtet han­deln, aber keine vorschnellen Maßnahmen treffen soll, denn dann führt die Hilfe meist nicht zum gewünschten Erfolg, Herr Minister.

Wir haben uns heute bereits auch in der zweiten Lesung der Novelle des Katastro­phenfondsgesetzes darauf geeinigt, dass es entsprechende unterstützende Maßnah­men für betroffene Landwirte geben soll. Ich stellte bereits – und das wurde einhellig goutiert – an den Herrn Landwirtschaftsminister die Forderung, auch vom EU-Solidari­tätsfonds entsprechende Finanzmittel zu lukrieren. Ich bin auch froh darüber, dass wei­tere Schadensaufnahmen durch Experten der Landwirtschaftskammer, aber auch der Hagelversicherung durchgeführt werden. Vor allem was den Weinbereich betrifft, kann man klare Abschätzungen von Schäden bis Ende Mai, Anfang Juni durchführen.

Eine Taskforce wurde eingerichtet und arbeitet bereits. Es geht auch darum, dass Land­wirte, die nicht versichert sind, einmalige Entschädigungszahlungen aufgrund der Ein­maligkeit der Frostschäden im April dieses Jahres ausbezahlt bekommen sollen. In Sum­me stehen seitens des Bundes 50 Millionen € für diese Entschädigungszahlungen zur Verfügung, und ich bin überzeugt davon, dass auch alle Bundesländer die 25 Prozent ihres Anteils beisteuern werden. Was das Bundesland Burgenland betrifft, darf ich mit Fug und Recht behaupten, dass das mit Sicherheit der Fall sein wird.

Ein Problem gibt es weiterhin, nämlich was den Ernteausfall im kommenden Jahr 2017 betrifft. Dieser sollte ebenfalls noch in den Fokus genommen werden. Die durch Frost­schäden verursachten Mindereinnahmen betreffen vor allem auch Landwirte in struk­turschwächeren Regionen. Daher geht es vor allem auch darum, dass wir Gegenmaß­nahmen insofern setzen, dass Arbeitsplätze gesichert werden und auch Wertschöpfung in der Region bleibt.

 


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