Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 273

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Kolleginnen und Kollegen, das neue Weingesetz, das wir heute beschließen werden, trägt nachhaltig die Handschrift der SPÖ. Ich darf nur einige Punkte ansprechen: Zum Beispiel wurde der Höchstertrag auf 10 000 Kilogramm pro Hektar festgesetzt. Das ist insofern wichtig, weil damit auch ein entsprechendes Zeichen für die weitere hohe Qua­lität im Weinbau gesetzt wird. Wir wissen, dass wir seit dem Jahr 1985 qualitativ hoch­wertige Weine keltern und auch auf den internationalen Weinmärkten Erfolg haben.

Wichtig ist mir auch, dass man für Spätlesen und Auslesen bereits ab dem 1. Jänner des darauffolgenden Jahres eine entsprechende Prüfnummer beantragen kann. Es wur­de auch schon gesagt, dass eine neue Verordnung besagt, dass der Terminus Aus­bruch nicht mehr in Verwendung ist, sondern nur der Terminus Ruster Ausbruch. Das möchte ich als Burgenländer auch dezidiert sagen. Das neue Weingesetz besagt wei­ters, dass die Uhudler-Trauben, die der Art Vitis vinifera angehören, jetzt auch in die Kategorie Obstwein aufgenommen werden. Dadurch können diese Trauben auch of­fiziell in den Verkehr gebracht werden. Es war die Agrarlandesrätin des Burgenlandes, Verena Dunst, die die neun Uhudler-Rebsorten in die klassische Weinschiene gebracht hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und möchte uns allen noch in Erinnerung rufen, dass wir im März vergangenen Jahres einhellig einen Entschließungsantrag beschlossen haben, der an den Landwirtschaftsminister gerich­tet lautet, alles zu tun, damit der Uhudler auch über das Jahr 2030 hinaus gesichert ist. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Ich hoffe, Sie sind entsprechend tätig geworden, Herr Mi­nister.

Ich wünsche den Landwirten – egal, in welcher Produktionssparte – trotz des heraus­fordernden Jahres 2016 noch ein gutes Arbeitsjahr. (Ruf bei der FPÖ: Brauchst einen Korkenzieher?! Jetzt trinken wir einen Roten!) – Herr Kollege, Sie können herauskom­men, sobald ich fertig bin.

Ich danke für das Zuhören. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Preiner überreicht Bundesminis­ter Rupprechter die mitgebrachte Flasche Uhudler. – Zwischenruf der Abg. Schimanek.)

20.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riemer zu Wort gemeldet.

Ich bitte den Herrn Minister, die Flasche nicht auszutrinken. (Heiterkeit.)

Bitte, Herr Abgeordneter Riemer.

 


20.33.09

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Dieses Weingesetz ist wie immer ein sehr strenges, ein sehr gutes und wird dem auch ge­recht. Dem Kollegen Schellhorn möchte ich gerne ausrichten, dass er recht gehabt hat: Dieser Weinskandal hat uns alle weitergebracht – auch speziell uns in der Südsteier­mark –, denn man muss wirklich darüber, was die Leute damals gesprochen haben, dass man keinen Wein mehr verkaufen und produzieren können wird, sagen, dass das nicht stimmt. Der südsteirische Wein hat sich da auch gut etablieren können.

Ich muss überhaupt sagen, dass der österreichische Weinbau beziehungsweise die Produzenten für eine Erfolgsgeschichte stehen und Weltruf genießen. Das sollte man ganz stolz herausstreichen. Davon lebt aber nicht nur der Weinbau, die Weinwirtschaft, sondern eine ganze Menge verschiedener Branchen, auf die ich abschließend dann zu sprechen komme. Davon lebt die Tourismuswirtschaft, und die Grundstückspreise ha­ben sich in diesen Regionen natürlich erhöht, sie sind im Wert gestiegen.

Die wesentlichen Veränderungen im Weingesetz sind schon angesprochen worden, aber auch die Zielsetzung ist wichtig. Es geht um eine bessere Vermarktung durch ge-


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