Der Mann wurde Donnerstag nach langer Vernehmung an die Justiz überstellt. Er sei nicht kooperativ gewesen, und konnte oder wollte sich nicht an die Tat erinnern, erklärte Polizeisprecher Christoph Pölzl.
Die Frage nach dem "Warum" beschäftigt viele Menschen. Wie konnte es sein, dass ein Kenianer im Jahr 2008 als Tourist einreist, und seither als höchst auffälliger Obdachloser ein ganzes Grätzl terrorisiert? Warum wurde er nicht schon längst abgeschoben? Haben die Behörden versagt? Wiens Vizebürgermeister Johann Gudenus forderte jedenfalls eine restriktive Law&Order-Politik nach New Yorker Vorbild. Der KURIER recherchierte bei den verantwortlichen Stellen die Hintergründe. Francis N. war ein "Dauerkunde" der Polizeiinspektion Brunnengasse. Wenn er zugekifft und schattenboxend durch die Straße zog, provozierte der Passanten. Wiederholt kam es zu kleineren Straftaten. Oft musste er auch von den Beamten per Gerichtsauftrag gesucht werden, um ihm ein amtliches Schriftstück bezüglich eines Strafverfahrens zu übergeben. Ein Haftbefehl war aber nie dabei. Polizeisprecher Pölzl: "Dadurch, dass unsere Beamten zwar dauernd mit dem Mann gesehen wurden, er aber auf freiem Fuß blieb, hatten die Menschen den falschen Eindruck, die Beamten wollten nichts unternehmen." Die Beamten versuchten sogar, den Mann bei einer Sozialeinrichtung unterzubringen. damit wäre er von der Straße weg gewesen. Doch die Bemühungen scheiterten.
Dem Vernehmen nach war der Kenianer 18 mal angezeigt. Einmal musste er auch eine Haftstrafe absitzen. Sprecherin Nina Bussek von der Staatsanwaltschaft Wien will die einzelnen Fälle nicht kommentieren. Sie weist aber darauf hin, dass es sich um einen "jungen Erwachsenen" handle, bei dem Sonderbestimmungen bezüglich der U-Haft gelten. Außerdem sei der Mann immer nur durch Kleinkriminalität aufgefallen. Beispielsweise jener kolportierte Fall, wo er schon einmal mit einer Eisenstange ein Opfer attackiert haben soll. Das endete nur mit einer leichten Verletzung, was eben keine U-Haft ermöglicht.
BM Brandstetter erklärte am Mittwoch im parlamentarischen Justizausschuss zur Bluttat in Ottakring: "Wenn man sich die Begleitumstände näher ansieht, dann packt einen der Zorn." Nun gelte es, "Schwachstellen im System aufzudecken und ergebnisoffen über allfälligen Handlungsbedarf - auch um den Preis neuer Regelungen - zu diskutieren". Der Fall zeige, "dass es in unserem System offensichtlich Probleme gibt, für die keine Behörde zuständig ist".
Auch der „Falter“ fand in seiner Ausgabe 19/16 deutliche Worte: „Wer diesen Fall analysiert und in den Akten liest, erkennt, dass es hier um sehr viel mehr geht als um einen grausamen Mord. Es geht um die Kapitulation der Justiz vor einem nachweislich gefährlichen Kriminellen. Es geht um die wachsende Frustration der Polizei, die Kriminelle nicht mehr einsperren oder aus dem Land schaffen kann“.
Zerknirscht zeigt sich auch der Bezirksvorsteher von Ottakring, Franz Prokop, zumal es sich beim Viertel rund um den Brunnenmarkt um ein multikulturelles Vorzeigeprojekt der rot-grünen Stadtregierung handelt. Besonders bedenklich ist, dass der mutmaßliche Täter bereits am 2. Juni 2015 einen Mann mit einer Eisenstange verletzt hatte. Obgleich das Opfer eine Rissquetschwunde erlitt, verzichtete die Staatsanwaltschaft auf einen Haftantrag. Dazu passt, dass die Staatsanwaltschaft vom zuständigen Beamten der Polizei per mail vom 22. März 2016 um Erteilung eines Arbeitsauftrages ersucht wurde, passiert ist aber nichts.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende
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