Ja, ich schließe mich dem an. Diese Schreiben kommen von Menschen, die wissen, wovon sie reden, die tagtäglich damit konfrontiert sind. Für mich war klar, dass man nicht nur genau und wirklich in jede Richtung überprüfen muss, was in diesem furchtbaren Fall geschehen oder auch nicht geschehen ist, welche Behörden allenfalls auch welches Fehlverhalten gesetzt haben können.
Mir wurde auch sehr bald klar, dass es um ein symptomatisches Problem geht, nämlich um einen Fall, der deutlich macht, dass wir Schwierigkeiten an den Schnittschnellen von Behördenzuständigkeiten haben. Ich sage Ihnen ganz offen: Nach knapp zweieinhalb Jahren in dieser Funktion gibt es einen Satz, den ich nicht mehr hören kann; das ist der Satz: Ich bin nicht zuständig. (Allgemeiner Beifall.)
Wir im Justizressort kümmern uns auch um Bereiche, die bei uns einfach deutlich werden, auch wenn sie nicht unsere klassische Kernkompetenz betreffen. Opferschutz ist sehr wichtig, das ist so ein Fall. Wir machen das, wir geben auch sehr viel dafür aus, weil die Opfer natürlich einmal bei uns entsprechende Unterstützung brauchen; diese sollen sie auch bekommen – selbstverständlich auch in diesem Fall.
Das Entscheidende ist aus meiner Sicht aber, dass man wirklich klar sieht, dass es im Bereich der Behördenzuständigkeiten wahrscheinlich Änderungen braucht. Daher war für mich klar, dass wir eine Sonderkommission brauchen, die völlig unabhängig agieren kann. Der Vorsitzende der Sonderkommission musste für mich klarerweise ein unabhängiger Richter sein. Ich habe ihm nur zwei Vorgaben gemacht: Das Erste war, dass natürlich auch Vertreter der betroffenen Ressorts, also Innenministerium und Justizministerium, dabei sein müssen. Das Zweite war mir auch wichtig: Es muss auch die Volksanwaltschaft vertreten sein.
Nach dem Artikel, in dem dieser Fall entsprechend medial aufbereitet wurde, war eine meiner ersten Reaktionen, dass ich persönlich Kontakt mit Volksanwältin Dr. Brinek aufgenommen habe, die für die Kontrolle im Bereich der Staatsanwaltschaften zuständig ist, ich habe auch persönlich mit Volksanwalt Dr. Fichtenbauer Kontakt aufgenommen – persönlich, nicht über den Amtsweg, das dauert mir viel zu lange. Ich habe persönlich mit der Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien Kontakt aufgenommen, weil ich wissen wollte, inwieweit dieser Medienbericht tatsächlich richtig ist. Es hat sich herausgestellt – ich komme noch dazu –, dass da schon noch einiges ergänzt werden müsste.
Mir war wichtig, dass ein unabhängiger Richter – konkret ist es der Vizepräsident des Landesgerichts für Zivilrechtssachen, Mag. Helfried Haas – daran geht, einerseits sicherzustellen, dass es eine objektive Überprüfung gibt, und andererseits auch Experten heranzieht, die uns sagen können, welche Konsequenzen – auch legistisch – wir daraus ziehen müssen.
Heute, nach meiner Rückkehr von einer Dienstreise nach Russland, habe ich über die Medien wahrgenommen, dass der Vorsitzende bereits einiges unternommen hat, dass er auch bereits die Frage gestellt hat, ob man nicht neue Institutionen braucht. – Mir gefällt das. Es ist sehr gut, dass er jetzt schon sehr aktiv und auch sehr effizient agiert hat. Ich bin überzeugt, dass wir dem, was bei der Sonderkommission an Ergebnissen herauskommt, auch besonderes Augenmerk schenken werden müssen.
Ich habe das auch zum Anlass genommen, diesen Problembereich, um den es ja eigentlich geht, auch noch bei der anstehenden Reform des Maßnahmenvollzugsrechts mit zu berücksichtigen. Ein Entwurf aus meinem Haus liegt auf meinem Schreibtisch. Ich bin nicht sicher, ob nicht da oder dort auch noch weitere Regelungen sinnvoll wären. Das könnte man allenfalls schon einbauen.
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