Kommunikation zwischen den Behörden transparent machen und genau überprüfen können.
Herr Klubobmann, Sie haben das zu Recht kritisiert: Wie gibt es das, dass einerseits ein Gefahrenpotenzial so lange unerkannt bleibt oder aber vielleicht erkannt wird, ohne dass es aber die entsprechende Reaktion darauf gibt? Braucht es vielleicht tatsächlich neue legistische Grundlagen, damit man diesem Gefahrenpotenzial auch rechtzeitig begegnen kann? Da sind sicherlich auch die Gesundheitsbehörden gefordert, das muss man auch ganz offen sagen.
Ich habe unmittelbar danach auch sehr konstruktive persönliche Gespräche mit Kollegin Oberhauser geführt. Ich habe auch ein sehr konstruktives Gespräch mit Stadträtin Wehsely in Wien geführt, weil ja auch die Landesbehörden gefragt sind.
Das war alles sehr konstruktiv, weil allen klar ist: Wir haben es hier mit einem Problem zu tun. Es muss uns über mehrere Ministerien oder Behörden hinweg gemeinsam ein Anliegen sein, auf entsprechendes Gefährdungspotenzial so zu reagieren, dass solche furchtbaren Fälle in Zukunft nach menschlichem Ermessen möglichst ausgeschlossen werden können. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS und Team Stronach.)
Zur Frage 2, was den Aufenthaltstitel betrifft:
Nach meinen Informationen gab es nie einen gültigen Aufenthaltstitel, allenfalls im Rahmen der Gültigkeit dieses Touristenvisums.
Nach allem, was ich weiß, erfolgte die Einreise 2008. Damals müsste der Betreffende zwölf Jahre alt gewesen sein, da war er also noch sehr, sehr jung.
Die ersten Auffälligkeiten ergaben sich im Bereich der Justiz im Jahre 2010, damals war er 16 Jahre alt, wobei sich die Altersfeststellung des Beschuldigten eindeutig aus unbedenklichen Urkunden ergibt. Das heißt, es war daher nicht notwendig, das auch nur infrage zu stellen. Das ist auch verständlich, wenn die Einreise seinerzeit mit einem Touristenvisum erfolgte.
Also, wie gesagt: Alter bei der Einreise nach meinen Informationen zwölf Jahre, aber auch das ist eine Frage, die das Innenministerium kompetenzmäßig sicherlich besser beantworten kann; erstmalige Auffälligkeit bei staatsanwaltschaftlichen Behörden war, wie erwähnt, am 9. Oktober 2010, also im Alter von 16 Jahren muss das dann gewesen sein.
Dann kam es eben zu mehreren Aufenthaltsermittlungen. Dazu kann ich nur sagen, dass es selbstverständlich diese alten anhängigen Verfahren, die vergleichsweise geringere Delikte betroffen haben, genauso noch gibt, daher kann ich zum jetzigen Zeitpunkt im Detail zu den anhängigen Ermittlungsverfahren nicht so genau Stellung nehmen. Wir müssten dazu wirklich die Akten entsprechend analysieren. Das wird im Rahmen der Sonderkommission geschehen, und dann wissen wir es genauer.
Deshalb sind die Fragen momentan so schwer zu beantworten: Wann ist welche Ladung erfolgt? Warum oder wann wurde dieser Ladung nicht entsprochen? Welche Konsequenzen hatte das? – Das ist einfach nur aus den Akten nachvollziehbar, und die stehen mir in der kurzen Zeit nicht zur Gänze zur Verfügung.
Laut den Unterlagen, die uns zur Verfügung stehen, wurde kein gerichtliches Unterbringungsverfahren nach dem Unterbringungsgesetz eingeleitet. Das ist auch ein wichtiger Punkt, denn an sich gibt es ja das Unterbringungsgesetz, das es auch auf Veranlassung der Polizei ermöglicht, dass jemand in der psychiatrischen Anstalt untergebracht wird. Das ist nie erfolgt. Ich kann nicht sagen, warum. Das ist ja auch etwas, das man hinterfragen und überprüfen muss. Das betrifft natürlich auch andere Ressorts, im konkreten Fall das Innenministerium und allenfalls auch das Gesundheitsministerium.
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