Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 132

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Ich möchte in diesem Zusammenhang schon erwähnt haben, dass auch Frau Kollegin Oberhauser zu mir gesagt hat, dass sie das Gefühl hat, dass man sich beim Unter­bringungsgesetz vielleicht da oder dort Änderungen überlegen müsste. Vielleicht – und das ist jetzt mein Gefühl – war man in den letzten Jahren etwas zu optimistisch, was die Möglichkeit der Behandlung von psychischen Auffälligkeiten betrifft. Vielleicht war man da einfach zu optimistisch und hat dadurch vielleicht auch Einrichtungen nicht mehr in der Form, die wir im Prinzip ja noch haben, in Anspruch genommen. Das Unter­bringungsgesetz würde es ermöglichen, dass jemand bei psychischer Auffäl­ligkeit, wenn die Sicherheitsbehörden in ihm Gefahrenpotenzial erkennen, auch psychiatrisch behandelt werden kann.

Diversion gab es keine.

Zur Frage einer Anklage in Österreich:

Es gab seit 2010 acht Strafanträge – keine Anklagen, es waren also nie Verbrechen dabei – wegen diverser Vergehen, die er als Jugendlicher oder junger Erwachsener begangen hatte. Vier dieser Strafanträge führten zu Verurteilungen. Über die weiteren vier Strafanträge wurde noch nicht abgeurteilt, diese Verfahren sind noch offen. Freisprechende Erkenntnisse liegen nicht vor, diversionelle Erledigungen, wie erwähnt, auch nicht.

Es wurde diesen Verfahren auch nie ein Gerichtssachverständiger beigezogen. Auch das ist ein zentrale Frage: War die psychische Auffälligkeit erkennbar oder nicht? Falls ja: Wer hätte sie erkennen müssen?

Derzeit wird wegen der alten Delikte ermittelt, die noch anhängig waren. Das waren eine leichte Körperverletzung und eine Sachbeschädigung. Natürlich wird auch wegen des Verbrechens des Mordes ermittelt.

Zur Frage 13:

Das ist auch eine ganz zentrale Frage. Am 2. Juni 2015 kam es zu dieser leichten Körperverletzung, die auch nur als leichte Körperverletzung von der Polizei angezeigt wurde. Tatmittel war allerdings schon eine Eisenstange, aber die Folgen waren eben so, dass sich nur eine leichte Körperverletzung ergeben hat. Das ist dann natürlich eine Sache für den Bezirksanwalt und hat schon von der Anzeige her nicht den Auffälligkeitswert, den es vielleicht hätte haben sollen.

Es gab in zwei Fällen Anträge auf Verhängung der Untersuchungshaft durch die Staatsanwaltschaft. In beiden Fällen wurde die Untersuchungshaft auch antragsgemäß verhängt. Jetzt gibt es natürlich wieder Untersuchungshaft, das ist klar. Der Beschul­digte befindet sich in Untersuchungshaft.

Ich habe natürlich auch im Rahmen dieser Sonderkommission von Anfang an die Ab­sicht gehabt, dass man eine allfällige Verantwortlichkeit der mit diesem Fall beschäf­tigten Institutionen und Personen genauer überprüft. Mir ist wichtig, dass man sich vor allem auch die Kommunikation zwischen Polizeibeamten und Staatsanwaltschaft genau anschaut.

Dazu kann ich an dieser Stelle aber schon eines sagen: Die Wiedergabe in dem Medium war insofern nicht ganz vollständig, als es auf dieses eine E-Mail von der Polizei an die Staatsanwaltschaft auch ein Antwortmail gegeben hat. Das heißt, es war nicht so, dass da überhaupt keine Reaktion erfolgt wäre. Ob insgesamt die Vorgangs­weise, die Verhaltensweise der betroffenen Organwalter richtig war oder nicht, soll eben genau diese Sonderkommission klären, und zwar absolut und in jede Richtung. Dann wird man sehen, was es wirklich war: War es eine Art Multiorganversagen oder


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