erst vom Justizministerium überprüft werden müssen. Wenn wir diese Ergebnisse haben, werden wir eben gemeinsam schauen, was zu tun ist.
Sie stellen im Wesentlichen auch sehr sinnvolle und wichtige Fragen, was die positiven Verpflichtungen aus der Menschenrechtskonvention für Österreich betrifft und was wir tun müssen. In diesem Zusammenhang ist es, so glaube ich, sehr klar, dass wir diesen Verpflichtungen grundsätzlich nachkommen. Das, was wir nach der Menschenrechtskonvention schützen müssen, ist das Recht auf Leben. Und das schützt man dadurch, dass man entsprechende Strafrechtsnormen hat, dass man eine Polizei hat, dass man eine Justiz hat, dass man auch eine Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Behörden hat. In diesem Fall ist eben die Frage, ob diese Zusammenarbeit funktioniert hat.
Wenn wir uns anschauen, was es denn konkret – Kollege Steinhauser hat es auch schon ein wenig angesprochen – für Möglichkeiten nach dem österreichischen Recht gibt, um solche Fälle zu vermeiden beziehungsweise um Fälle, wo schon etwas passiert ist, entsprechend zu ahnden, dann glaube ich, zumindest was die momentane Faktenlage angeht, dass wir mit den bestehenden rechtlichen Möglichkeiten in erster Linie das Auslangen gefunden hätten.
Der erste Punkt ist die Frage des Unterbringungsgesetzes. Wir haben das zu Recht auch geändert, weil die ursprüngliche Gesetzeslage doch etwas vage war und sehr viel zugelassen hat. Ich glaube, soweit man das in dem Fall aus der medialen Berichterstattung mitbekommen hat, dass da doch klar das Unterbringungsgesetz greifen hätte müssen, weil die psychische Erkrankung, so wie es jetzt dargestellt wird, sehr offensichtlich war, weil die Gefährdung, sei es der eigenen Gesundheit oder eben auch einer anderen Person, von anderen Personen auch sehr offensichtlich war.
Da ist einfach die Frage, wieso da nichts geschehen ist, wieso der Betreffende nicht einem Arzt vorgeführt wurde und wieso nicht entsprechend den bestehenden gesetzlichen Grundlagen gehandelt wurde.
Es gab kurz danach einen Artikel im „Kurier“ von einem Gerichtsgutachter, der gesagt hat: Ja, da sehen wir eines der wesentlichen Probleme – Sie haben es auch schon angesprochen –, die Frage der Gutachtertätigkeit. Wir haben das schon öfters im Justizausschuss besprochen. Ich halte das auch für ein wesentliches Problem, weil es sehr offensichtlich war, dass es ein Problem gibt, und dass ein Gutachter wohl, wenn man es sich von außen anschaut, zu dem Ergebnis gekommen wäre, dass eine psychische Erkrankung und dass auch eine Gefährdung vorliegt.
Das ist eine Frage der Honorierung, wie Sie richtig angesprochen haben. Das ist eine Frage der Evaluierung dieser Gutachter. Der erwähnte Gutachter hat selbst gesagt, man sieht wieder das Problem der Fließbandgutachten. Wir haben schon öfters diskutiert, dass es sehr, sehr wenige Gutachter in Österreich gibt, die sehr, sehr viele Gutachten machen. Die Honorierung ist mit auch der Grund, dass sehr wenige überhaupt Gutachten machen wollen und dann die Qualität teilweise darunter leidet.
Also ich glaube, dass wir mit dem momentanen Unterbringungsgesetz das Auslangen gefunden hätten. Deswegen will ich auch nur Folgendes mitgeben: Ich will davor warnen, dass wir hier einen Schnellschuss beim Unterbringungsrecht machen, weil man sagen muss, dass das Unterbringungsgesetz doch eines der invasivsten Gesetze ist, die wir haben, weil man jemanden, ohne dass er noch eine Straftat begangen hat, auch zwangsweise behandelt. Ich halte es für wichtig, dass wir das haben. Ich glaube nur, dass man da ganz massiv aufpassen muss, was man machen kann und was man machen darf.
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