Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 144

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Die zweite Variante, die wohl auch möglich gewesen wäre, ist die Frage der Unter­suchungshaft. Ich kann das nicht ganz nachvollziehen. Kollege Rosenkranz hat vorhin „Fluchtgefahr“ dazwischengerufen. Kollege Steinhauser hat die Frage der Wiederbe­gehung … (Abg. Walter Rosenkranz: …, das ist die Vollständigkeit der Fluchtgründe! Es gibt mehrere!) Selbstverständlich! Wir kennen auch die Verdunkelungsgefahr. – Ich hätte also in erster Linie einfach die Möglichkeit der Wiederbegehung einer Straftat gesehen. Da waren schon so viele Vorstrafen da, es wurden schon Vorstraftaten be­gan­gen.

Ich glaube, dass wir da auch wahrscheinlich das Auslangen gefunden hätten. Sie wis­sen ja, wie ich grundsätzlich zur U-Haft stehe – Sie haben da ja auch einen Zugang –, dass wir sagen, wir müssen schauen, dass wir nicht zu viele Menschen in die Untersuchungshaft bringen, weil da immer auch eine Gefahr besteht. Aber in diesem Zusammenhang, so glaube ich, wäre es sehr oft sehr klar gewesen, dass das ein typischer Fall für die Verhängung der Untersuchungshaft gewesen wäre.

Darüber hinaus gibt es natürlich die Tatsache, wenn dann jemand ein Delikt begeht und wir ein entsprechendes Urteil gehabt hätten. Da stellt sich die Frage, die Sie auch mit der Reform des Maßnahmenvollzugs angesprochen haben, wie wir es dort schaf­fen, auch Regelungen mit dieser Reform zustande zu bringen, dass wir auch in dem Fall mit psychisch Kranken, die schon eine Straftat begangen haben, entsprechend umgehen können.

Das heißt, ich glaube, wir haben grundsätzlich die rechtlichen Möglichkeiten, wir haben die rechtlichen Gegebenheiten und die Frage ist eben – und das wird diese Sonder­kommission lückenlos aufklären –, wo das Systemversagen liegt, einerseits in der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz, andererseits ist es auch eine Frage der Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden, weil diese beim Unterbringungsrecht natürlich eine ganz wesentliche Rolle spielen, denn es braucht einen Arzt, der die entsprechenden Voraussetzungen feststellt, damit es zu einer Unterbringung kommen kann.

In der Anfrage wird weiters gefragt, welche Maßnahmen gesetzt wurden, welche Reformvorschläge da sind. Wir haben gestern in der Aktuellen Stunde schon darüber diskutiert, wo explizit Möglichkeiten geschaffen werden sollen – über die wir noch weiter diskutieren werden –, damit wir es schaffen, dass jemand, der sich im Asylverfahren befindet und straffällig geworden ist, wenn er nicht in U-Haft genommen werden kann, in Schubhaft genommen wird. Da bin ich, muss ich sagen, skeptisch, aber ich glaube, dass wir das diskutieren sollten, wie ich auch gestern schon gesagt habe; auch über die Frage der Belehrung, die ebenfalls in den Raum gestellt wurde. Die Frage der Abspeicherung von Daten bei Sexualstraftaten und noch geringeren Straftaten halte ich auch für etwas, das wir diskutieren müssen, weil es nicht sein kann, dass solche Taten geschehen, nur weil ein höheres Strafausmaß angenommen wird und wir so etwas nicht schon früher entsprechend angehen.

Kollege Jarolim hat etwas Richtiges angesprochen, nämlich die Frage des Sexualstraf­rechts, das wir verschärft haben. Ich verstehe es auch nicht, wieso die Freiheitlichen damals nicht mitgestimmt haben. Kollege Darmann war gestern auch bei dem Aktionsplan sehr kritisch, was ja angesprochen wurde. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir alle gemeinsam uns sachlich überlegen, welche Herausforderungen es da gibt und ob wir mit dem, was von Innenministerium und Justizministerium vorgeschlagen wurde, entsprechende Verbesserungen zustande bringen können. (Abg. Darmann: Es gehört nur gehandelt, nicht nur darüber gesprochen!) – Es ist richtig, das gehandelt gehört, aber wir müssen bei entsprechenden gesetzlichen Regelungen trotzdem im Vorhinein darüber sprechen. (Abg. Darmann: Wir reden schon seit zwei Jahren darüber!)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite