tenvisum. Es wird von der Vertretungsbehörde – im konkreten Fall muss es bei der Botschaft in Nairobi gewesen sein – für einen Minderjährigen für 90 Tage ausgestellt. Und es wird nicht leichtfertig hergegeben.
Da müssen Dokumente beigebracht werden, in erster Linie ein gültiges Reisedokument, weiters eine Versicherung; eine Krankenversicherung über einen Wert von 30 000 € muss in Österreich nachgewiesen werden. Es muss die Unterkunft nachgewiesen werden. Es muss nachgewiesen werden, wer diese Person überhaupt eingeladen hat. Es muss eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden, notariell oder gerichtlich beglaubigt, von einer Person im Inland, die über ein entsprechendes Einkommen verfügt, um für diese minderjährige Person zu sorgen. Und nach 90 Tagen ist dieses Visum nicht mehr verlängerbar, das ist Gesetz. Das heißt, bei jedem Aufgriff – bei jedem! – nach diesen 90 Tagen, nachdem dieses Visum abgelaufen war, hätte die Fremdenpolizei mit einem Ausweisungsverfahren aktiv werden müssen. Es ist ganz schlicht und einfach so. (Beifall bei der FPÖ.)
Da hätte man auch herausgefunden, wer die finanziellen Mittel hat, um einen Rückflug zu bezahlen. Und wenn alle diese Dokumente im Original vorliegen, dann hat eine Vertretungsbehörde – im konkreten Fall jene in Kenia – in Wirklichkeit keine Chance, das abzulehnen. Sie haben eine Verpflichtung, diese Person wieder zurückzunehmen.
Bei Personen, die keine Dokumente haben, bei denen das nicht nachweisbar ist, da ist es unter Umständen schwierig, darum sagen wir ja: Die Kontrollen an den Grenzen müssen gesichert sein, damit nicht Personen ohne gültige Reisedokumente einreisen können wie vor wenigen Stunden am Brenner: Einige sind über die Grenze gekommen, sind von der Bevölkerung fotografiert worden, sind nicht kontrolliert worden, und auf Anfrage bei der Polizei wurde gesagt: Das ist ein Übereinkommen zwischen Österreich und Italien, wir kontrollieren jetzt nicht. (Abg. Darmann: Das ist ein Skandal!) Das, meine Damen und Herren, ist der falsche Weg. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Bundesminister, natürlich sind Sie – obwohl Sie vorhin gesagt haben, es dürfe nicht mehr sein, dass jemand nicht kompetent ist – in diesem Fall zu einem Teil nicht kompetent, weil logischerweise der Innenminister gefordert ist. Ich hoffe, dass die blau-gelbe niederösterreichische Achse zwischen Ihnen und dem Innenministerium, dem Innenminister funktioniert, dass da tatsächlich etwas Sinnvolles gemacht wird. Die Anträge, die jetzt in diesem Paket drinnen sind, liegen seitens der Freiheitlichen schon seit Jahr und Tag in den entsprechenden Ausschüssen, aber sie werden offensichtlich von anderen blockiert.
Jetzt zur Frage, warum die FPÖ irgendwo dagegenstimmt: Sie dürften nie anwesend gewesen sein, wenn zum Beispiel Kollege Stefan das im Ausschuss oder hier erklärt hat. Bei der Gewerbsmäßigkeit wollten wir die alte Regelung haben, weil wir sie nicht nur für die Suchtgiftkriminalität geregelt haben wollten, sondern generell für alle Formen der Kriminalität, sodass man nicht permanent nachschärfen muss. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir sehen ja, dass das, was Sie vorhaben, nur Flickwerk ist, und für Flickwerk geben wir unsere Zustimmung mit Sicherheit nicht, nur damit Sie uns dann vielleicht – intellektuell unredlich – irgendwas vorhalten können. Das funktioniert auch bei den Bürgern nicht mehr, das schaffen Sie nicht.
Meine Damen und Herren! Die Situation ist die, die wir seit Jahr und Tag vorfinden: Das Wegschauen ist immer Thema gewesen, und da hilft auch nicht mehr die Frage, ob man den irgendwann einmal behandeln soll, sondern nur die sinnvolle Möglichkeit, die das Gesetz jetzt schon gibt und auf der meiner Meinung nach der Schwerpunkt liegt: Was wird mit einem Touristen gemacht, dessen Recht auf einen Aufenthalt in Österreich nach 90 Tagen gesetzlich und unwiederbringlich einfach erloschen ist? –
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