der Straße in diesen Zustand gekommen ist. Er ist in Wien verwahrlost, er ist in Wien auf der Straße gelandet, und er hat jahrelang so leben können, ohne dass irgendjemand etwas getan hat.
Ich stimme da eigentlich allen meiner Vorrednerinnen und Vorredner zu, dass wir eine sehr genaue Erklärung brauchen, warum da alles, was wir für solche Fälle vorgesehen haben, versagt hat. Und ich glaube nicht, dass es der einzige Fall dieser Art in den Wiener Straßen ist. Es ist halt der einzige Fall, in dem das so weit eskaliert ist, dass ein Todesopfer zu beklagen ist.
So. – Jetzt schlagen die Freiheitlichen vor, man müsste sich die Visa genauer anschauen. Ja, erwarten Sie allen Ernstes, dass im Visum eines zwölfjährigen oder dreizehnjährigen Kenianers, der weder verwahrlost noch verwirrt ist noch eine Eisenstange mit sich führt (Ruf bei der FPÖ: Der ist ja nicht allein gekommen!), drinsteht: Na, um Gottes willen, ja nicht nach Wien, weil –!, sondern … (Abg. Walter Rosenkranz: Nach 90 Tagen ist Schluss, steht in dem Visum drinnen, Kollege Pilz!)
Kollege Rosenkranz, da haben Sie dann recht. Das ist dann genau der Punkt, wo die Behörden einsetzen müssen und wo uns der Minister schon etwas mehr Antworten als den Hinweis auf Systemversagen geben könnte. Aber warten wir den Bericht einmal ab.
Das heißt, an einem bestimmten Punkt hat es offensichtlich keine Prävention, keine psychische Betreuung und so weiter gegeben. Das gilt übrigens nicht nur für den verwirrten und offensichtlich gewaltbereiten Obdachlosen in Ottakring, sondern das gilt auf ganz andere Art auch für tschetschenische junge Männer, Jugendliche, die aus dem Kriegsgebiet nach Österreich, meist nach Wien, kommen, schwerst traumatisiert sind. Es gibt wenige Gruppen, die schwerer traumatisiert nach Österreich kommen als tschetschenische Jugendliche. Es muss dort wirklich besonders schlimm sein. Ich erspare mir jetzt alles Weitere über Tschetschenien; Sie wissen das.
Auch bei diesen Jugendlichen, die wir dann später in schwerst gewalttätigen Banden zum Teil in Wien wiederfinden, zeigt sich eines: kein Angebot für Trauma-Behandlung, kein Angebot für Betreuung! Das zieht sich von den tschetschenischen Jugendlichen bis zu dem jungen Kenianer, der in völlig anderem Zustand nach Österreich gekommen sein muss. Bei uns gab es dann offensichtlich keine Betreuung, keine Aufmerksamkeit, kein Einschreiten der Behörden.
Und dann kommt irgendwer da im Saal – das hat mich etwas gewundert – auf die Idee, man hätte eine Untersuchungshaft verhängen müssen. – Entschuldigen, wofür eine Untersuchungshaft? Und was hätte denn das gebracht, wenn die zuständigen Stellen gar keine andere Möglichkeit gehabt hätten, als den Mann nach relativ kurzer Zeit wieder unverändert aus der Untersuchungshaft zu entlassen? Außer Sie plädieren für das amerikanische System: eins, zwei, drei, und man bleibt drinnen! Aber das kann ja wohl nicht die Lösung sein. Alle von uns, die rechtsstaatlich denken, werden auch nicht derartige Vorschläge machen.
So. – Hier reden wir immer noch über Systemversagen und Versagen einzelner Behörden, und ich bin gespannt auf die Antworten, die von der Untersuchungskommission kommen. Ich bin auch erst dann bereit, wenn sie vorliegen, darüber zu diskutieren und daraus Schlüsse zu ziehen. Dafür ist es jetzt zu früh.
Aber in einem Fall sprechen wir nicht von Systemversagen, sondern eindeutig von Ministerversagen, und das betrifft die Frage der Rückschiebungs- und der Rücknahmeabkommen. Da brauche ich kein System zu analysieren, um feststellen zu können, dass der Außenminister bis heute – und da ist er nicht der Einzige, auch seine Vorgänger – kein einziges taugliches Rückführungsabkommen zustande gebracht hat.
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