Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 161

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Es wäre in diesem Zusammenhang auch wichtig, dass man über die Frage nachdenkt: Wie gehen wir mit jugendlichen Straftätern um? Wie können wir sie wieder auf einen guten Weg zurückführen? Wollen wir sie wirklich mit den Erwachsenen zusammen­geben?

Es gibt da noch viele offene Fragen, aber meine Zeit reicht nicht, um hier all das anzu­führen. Wie gesagt, wichtig ist, dass wir dieses Thema seriös aufarbeiten. Wir befinden uns da erst am Anfang, es wird sicher noch viele Gespräche dazu geben müssen, und man wird auch noch nachjustieren müssen, welche Maßnahmen noch notwendig sind.

Ich möchte jetzt nur noch auf zwei Sachen replizieren. Das eine ist: Es ist mitgeteilt worden, dass nach Kenia keine Personen zurückgebracht worden sind. Das stimmt so nicht. Es gibt laut FRONTEX sehr wohl Rückführungen nach Kenia. (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.)

Herr Kollege Rosenkranz, das eine ist – und das weißt du ebenfalls –: Es geht auch um minderjährige Straftäter. Sie sind Fremde. Und was machen wir in diesem Fall? Und das andere ist: Wir müssen auch die gesetzlichen Vorgaben beachten. Erst auf­grund dessen können wir entscheiden, welche Möglichkeiten wir ins Auge fassen.

Die Sonderkommission, die jetzt eingerichtet wurde, sollte auch diesen Bereich trans­parent gestalten, denn die Staatsbürger in unserem Land haben das Recht, zu erfah­ren, welche Möglichkeiten wir haben. Das ist für die Opfer und auch für die Familien­angehörigen des Opfers eine wichtige Antwort. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.26


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Mag. Gerstl. – Bitte.

 


17.26.44

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin dem Kollegen Plessl sehr dankbar, weil er in diese Diskussion noch eine weitere Dimension hinein­gebracht hat, die da lautet: Die Kriminalität steht erst am Ende einer längeren Entwick­lung. Davor gibt es bei Menschen viele Entwicklungen, bei denen man nicht vorher­sehen kann, ob jemand kriminell wird, aber wenn man den Menschen schon vorher helfen kann, dann kann man sehr oft Kriminalität verhindern.

Daher ist es, glaube ich, auch in dieser Diskussion und im Rahmen der Sonderkom­mission ein ganz wichtiger Punkt, dass wir, wenn wir über Kriminalität reden, auch darüber reden, wie man Menschen in schwierigen Situationen helfen kann, wie man verhaltensauffälligen Menschen Unterstützung geben kann. Das heißt: Es ist schon im Bereich der Prävention anzusetzen und nicht erst im Bereich des Strafrechtes. Auch wenn wir das Strafrecht auf jeden Fall brauchen – Stichwort: Sicherheitspolizeigesetz –, lösen können wir damit aber nicht die eigentlichen Probleme. Wir können damit zwar manche Dinge verhindern, aber wir können Menschen damit nicht unmittelbar helfen.

Lassen Sie mich als einen der letzten Redner das jetzt kurz zusammenfassen!

Erstens können wir feststellen: Wir haben jetzt ein Beispiel für einen guten Parlamen­tarismus gezeigt. Dies deshalb, weil wir einen Justizminister hier herinnen haben, der Verantwortung wahrnimmt und nicht nach Zuständigkeit ruft.

Zweitens, weil wir eine Opposition haben, die einen Antrag zu diesem Thema einge­bracht hat und die ein Interesse daran hat, ihn sachlich zu diskutieren und Lösungen zu erwirken. Das ist nicht immer in diesem Hohen Haus der Fall, und daher möchte ich heute auch dankbar dafür sein, dass diese Diskussion jetzt im Großen und Ganzen so sachlich erfolgt ist.

 


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