Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 162

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Jetzt zur Frage: Was ist in diesem konkreten Fall passiert? – Es ist wirklich er­schreckend, dass eine mehrfach vorbestrafte, offensichtlich psychisch kranke Person von den Behörden unseres Landes nicht rechtzeitig angehalten und kontrolliert werden konnte. Und da stellt sich die Frage: Welche Möglichkeiten hätte es im Vorfeld gegeben, um dieses Verbrechen zu verhindern?

Zwei Möglichkeiten wurden diskutiert: einerseits, ob aufseiten des Strafrechtes die Möglichkeit der Untersuchungshaft bestanden hätte. Und da wäre zu klären: Hätte man bei der Berücksichtigung des Sachverhaltes doch vielleicht mit einer schweren Kör­perverletzung argumentieren können – etwas, was ich mir durchaus vorstellen kann –, oder hat eine Anzeige der Polizei nach § 83 Abs. 1 wirklich genügt? Hätte man viel­leicht näher untersuchen können, ob eine schwere Körperverletzung vorgelegen ist?

Eine weitere Möglichkeit, die es in diesem Fall hätte geben können, wäre eine Unter­bringung nach dem Unterbringungsgesetz gewesen. Dieser Fall ist für mich deshalb besonders erschütternd, weil ich von vielen Fällen weiß, in denen das Gegenteil damit bewirkt wurde. Was meine ich damit? – Ich kenne viele Fälle, in denen vor allem demente Personen, alte Personen, die sich in einer schwierigen Situation befunden haben, nach dem Unterbringungsgesetz untergebracht wurden, dann sediert wurden, deshalb ruhiggestellt wurden, wobei es den Angehörigen nicht wohl zumute gewesen ist.

Also auf der einen Seite haben wir zu viel Ruhigstellung, die nicht unbedingt erfor­der­lich gewesen wäre, und auf der anderen Seite das Nichterkennen, dass eine be­stimmte Kontrolle und vielleicht auch eine Sedierung notwendig gewesen wären. Da aber immer das richtige Gefühl zu haben ist etwas, was an einer Schnittstelle liegt, wo meh­rere Behörden zusammenarbeiten müssen. Und das Fehlen dieser Zusammenarbeit machte es wahrscheinlich auch so schwierig, in diesem Fall richtig vorzugehen.

Daher bitte ich Sie, Herr Justizminister, besonders auf diese Schnittstellen zu achten, denn ich habe den Eindruck gewonnen – und ich habe mir diesen Fall gut ange­schaut –, dass jede Behörde für sich versucht hat, bestmöglich zu agieren. Im Über­gang wurden dann allerdings immer wieder andere Konsequenzen gezogen. Daher halte ich diesen Schnittstellenübergang von Polizei zur Justiz und von den Gesund­heitssachverständigen zur Polizei für so wichtig, wenn es um justizielle Maßnahmen nach dem Unterbringungsgesetz geht. Darauf werden wir besonders unser Augenmerk richten müssen, nämlich ob diese Schnittstellen, so wie sie heute nach der Strafpro­zessordnung, nach dem Unterbringungsgesetz vorgesehen sind, auch passen.

Damit komme ich zu meinem letzten Punkt, nämlich dem der Abschiebungen und der Rückführungen. Es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass Österreich Europameister bei den Rückführungen ist. Es gibt kein Land innerhalb der EU, das so viele Rück­führungen vornimmt wie Österreich. Wir haben diese Rückführungen von 2014 auf 2015 auch entsprechend gesteigert. Es finden in diesem Jahr 2016 jede Woche Rück­führungen mit Charterflügen statt.

Dass es immer noch mehr sein könnten – ja, da bin ich bei all denen, die dafür ge­sprochen haben, aber es war mir auch wichtig festzustellen, dass von den österreichi­schen Behörden alles unternommen wird, damit diejenigen, die sich illegal im Land aufhalten und keinen rechtmäßigen Titel haben, rechtzeitig abgeschoben werden. (Beifall bei der ÖVP.)

17.32


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


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