Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 222

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Wenn man sich da schlaumacht, dann kann man auf sehr viel draufkommen und dann kann man die Debatte entideologisieren und einfach faktenbasiert weiterarbeiten. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

21.09


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte. (Abg. Moser – auf dem Weg zum Rednerpult in Richtung des Rechnungshof­präsi­denten Moser –: … dürfen die Frauen zuerst!)

 


21.10.05

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Herr Rechnungshof­präsident! Danke, dass Sie mir den Vortritt lassen! 4 Millionen € umsonst ausgegeben für eine nicht eingetretene Zeitersparnis von vier Minuten – das ist in kurzen Worten das Ergebnis der Rechnungshofprüfung zum Thema Rettungsgasse.

Sie alle sind ja wahrscheinlich auch Autofahrerinnen und Autofahrer. Sie alle wissen, dass bei Unfällen auf der Autobahn seit einigen Jahren die Rettungsgasse gesetzlich vorgeschrieben ist. Das war offensichtlich ein Übereinkommen im Koalitionspakt. Und es war der Wunsch der ASFINAG, den Pannenstreifen für einen eventuellen zusätz­lichen Fahrstreifen freizubekommen. Was macht man, wenn man den Pannenstreifen braucht? – Man muss natürlich eine Rettungsgasse organisieren.

Jetzt ist nur die Frage: Wie macht man das? – Das Ministerium, damals unter Ver­kehrs­ministerin Bures, sollte sich ja normalerweise vor allem daran orientieren, wie das andere Länder der EU regeln. In einem Europa des grenzüberschreitenden Verkehrs haben wir ja das Bestreben, ähnliche Regeln zu haben, vor allem wenn es darum geht, Menschenleben zu retten. Anstatt sich einmal kundig zu machen, wie das in anderen Staaten geregelt wird, entwickelte man das System Österreich. Das System Österreich wurde der ASFINAG aufs Auge gedrückt, beziehungsweise wollte die ASFINAG den Pannenstreifen haben, und dann ist eben etwas herausgekommen, das zu einem Wirrwarr auf den Autobahnen geführt hat. (Zwischenruf des Abg. Obernosterer.) Dieses System hat die Exekutive in den ersten Monaten und Jahren vor schwierige Probleme gestellt.

Bei der Evaluierung, bei der es um die lebensrettende Zeitersparnis ging, hat sich das irgendwie als Blindgänger herausgestellt. Es gibt keine Zeitersparnis, es wurde keine festgestellt. Ich habe als Abgeordnete, die ich damals im Verkehrsausschuss saß und nolens volens mitgestimmt habe, immer gefragt, wo die Studie für diese vier Minuten Ersparnis ist. Immerhin geht es um Leben und Tod. Das Ressort hat gesagt: Es gibt eine Studie. Dann fragt man nach, und sie wird nicht präsentiert. Man fragt auch beim Rechnungshof. Der Bericht des Rechnungshofes wurde erstellt, die Studie war unauffindbar. Dann findet man heraus, dass es offensichtlich irgendein Treffen zwi­schen Rettungsorganisationen in Deutschland gegeben hat, und da gab es so etwas wie ein Gerücht von wegen vier Minuten. Auf Basis dieses Gerüchts wurde in Öster­reich die Rettungsgasse installiert und hat 4 Millionen € gekostet.

Es gab dann auch wieder Vergabefehler bei der Kampagne. An sich würde es ja reichen, wenn das BMVIT kampagnisiert, es musste aber auch die ASFING kampag­nisieren. 4 Millionen € an Autofahrergeld wurde mehr oder weniger die Gasse hinunter­geschwemmt, kann man sagen.

Dazu kommt noch die Schwierigkeit, dass ja auch das Einhalten der Rettungsgasse nicht so einfach ist. Sogar von der Exekutive braucht es eine Entscheidung: Rette ich zuerst den Verwundeten, stehe ich dem Unfallopfer bei, oder strafe ich diejenigen, die die Rettungsgasse nicht bilden? Das war ja relativ schwierig.

 


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