Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 225

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Was den Bereich Ärzteausbildung anlangt, wurden bereits Themen angesprochen, es wurde über die Ärzteausbildung diskutiert, aber ein Kernproblem ist auch, dass in zwei Fällen für die Ärzte in dem Zusammenhang der Dienstgeber der Bund ist, gleichzeitig ist aber der Dienstgeber für die für die Ausbildung verantwortlichen Kranken­ver­siche­rungsträger das Land. Das hat dazu geführt, dass Ausbildungsvorgaben der Träger an die Universitätskliniken, die in diesem Fall betroffen sind – beispielsweise die Univer­sitäts­klinik AKH Wien beziehungsweise das LKH Innsbruck –, für die Turnusärzte in der Facharztausbildung gefehlt haben. Darüber hinaus fehlten auch durchgängig einheitliche, nachvollziehbare Ausbildungsprozesse.

Auch nach der Ärzteausbildungsnovelle – es ist sehr gut, dass das Ärztegesetz ent­sprechend geändert worden ist, aber trotzdem – fehlen nach wie vor Maßnahmen wie beispielsweise eine umfassende Evaluierung, Qualitätssicherungsvorgaben für Kranken­anstalten für die neunmonatige Basisausbildung und gleichzeitig auch eine Definition des Ausbildungsverantwortlichen, des Ausbildungskonzepts beziehungs­weise des Ausbildungsplans.

Dass Handlungsbedarf auch im Sozialbereich gegeben ist, zeigt beispielsweise die Gewährung von Ausgleichszulagen in der Pensionsversicherung, wo auch die Ein­heitlichkeit der Entscheidungen zwischen den Pensionsversicherungsträgern nicht sichergestellt ist. Weder die Träger noch der Hauptverband noch das Sozialministerium nahmen systematische Überprüfungen der einheitlichen Vollziehung der Ausgleichs­zulagen wahr. Also auch in dem Punkt sollte man Maßnahmen setzen.

Dass dementsprechend auch im Verteidigungsressort beziehungsweise in den Minis­terien – auch das wurde bereits angesprochen – im Beschaffungswesen Maßnahmen notwendig sind und mehr Transparenz erforderlich ist, zeigt unter anderem auch die Anschaffung von 5 000 Funkgeräten im Landesverteidigungsressort, bei der dem Lan­desverteidigungsressort ein Gesamtüberblick über die vereinbarten Leistungen gefehlt hat und gleichzeitig aus den Planungsgrundlagen kein konkreter Bedarf für die Beschaffungen ableitbar war. Darüber hinaus erfolgten 53 von 61 Zusatz­beschaf­fungen ohne nachvollziehbare Überprüfung der Preisangemessenheit.

Dass bei öffentlichen Unternehmungen Handlungsbedarf gegeben ist, wurde schon im Zusammenhang mit den Goldbeständen der Nationalbank angesprochen, aber dass es auch notwendig wäre, gerade im Pensionsbereich Harmonisierungen durchzuführen, zeigt auch die Prüfung der Pensionsreserve der Oesterreichischen Nationalbank, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Oesterreichische Nationalbank aufgrund der Nicht­harmonisierung in den Jahren 2010, 2011 und 2013 zur Deckung des Pensions­aufwands 226 Millionen € gewinnmindernd verwenden musste, sodass sich die Gewinnabfuhr an den Bund in dem Zusammenhang um 215,89 Millionen € verringert hat. Und wenn Sie sich die Langzeitprognose für Pensionsleistungen anschauen, so sehen Sie, dass diese auch von 115 Millionen € bis zum Jahr 2023 auf 150 Millionen € ansteigen. Es ist also Handlungsbedarf gegeben.

Es wurden auch die Sozialleistungen angesprochen. In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass im Zeitraum von 2009 bis 2013 für Sozialleistungen an Mitar­bei­terinnen und Mitarbeiter der Nationalbank, wenn man die Sozialleistungen im engeren Sinne hernimmt, das für Sozialleistungen bereitgestellte Personal heranzieht, gleich­zeitig die Infrastruktur, den Support und den Ausfall der Mieten durch vergünstigtes Wohnen für pensionierte und aktive Mitarbeiter heranzieht, 80 Millionen € dafür aufge­wendet wurden, und das noch dazu ohne Bedachtnahme auf soziale Kriterien, ohne soziale Staffelungen und ohne darüber einen Gesamtüberblick zu haben.

Noch ein Punkt, der auch zu erwähnen ist: Der Betriebsrat hatte die Möglichkeit, per Betriebsratsbeschluss die Höhe einzelner Positionen beliebig zu verändern. Es wäre


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