das Bundesministeriengesetz 1986 geändert werden (Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 – APRÄG 2016) (1123 d.B.)
Begründung
Hypo-Debakel sowie andere Banken- und Wirtschaftsskandale haben Österreich deutlich vor Augen geführt, wie wichtig aussagekräftige Jahresabschlüsse von Unternehmen sind. In dieser Hinsicht sind qualitativ hochwertige Abschlussprüfungen von besonderer Bedeutung. Sie dienen der Nachvollziehbarkeit und Richtigkeit von Unternehmensbilanzen und nehmen dadurch sowohl für die geprüften Unternehmen, als auch für den Finanzmarkt und die Gesellschaft als Ganzes, eine unverzichtbare Kontroll- und Warnfunktion wahr.
Grundbedingung dafür ist die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer von ihren Auftraggebern, den zu prüfenden Unternehmen, wie auch die EU-Kommission in ihrem 2010 veröffentlichten Grünbuch schreibt, in dem sie jahrzehntelange Mandatierung als Grundübel der mangelnden Unabhängigkeit der Abschlussprüfer erkennt.
Einer der wichtigen Faktoren zur Sicherstellung dieser Unabhängigkeit ist die externe Rotation der Abschlussprüfer, also die zeitliche Beschränkung der Laufzeit der Abschlussprüfungsmandate sowie der regelmäßige Wechsel der Abschlussprüfer bzw. der Unternehmen, die Abschlussprüfungen durchführen. In einem ersten Verordnungsentwurf hat die EU-Kommission daher eine maximale Laufzeit der Prüfungsmandate von sechs Jahren vorgesehen. Durch massiven Lobbyismus der Beraterindustrie wurde diese Regelung jedoch aufgeweicht.
Die von der EU tatsächlich verabschiedete Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014), die Grundlage des o. a. Gesetzes ist, sieht im Regelfall als maximale Obergrenze nun nicht mehr sechs Jahre, sondern zehn Jahre vor, ermöglicht jedoch Mitgliedstaaten davon abzugehen und kürzere Laufzeiten von Abschlussprüfungsmandaten festzulegen.
Es ist dringend notwendig, dass aus dem Hypo-Debakel die Konsequenzen gezogen werden und der Nationalrat die Gelegenheit einer radikalen Verbesserung der Qualität von Abschlussprüfungen wahrnimmt, in dem der Freiraum der Abschlussprüferverordnung genutzt und kürzere Rotationsfristen für Abschlussprüfer festgesetzt werden.
Die Abgeordneten zum Nationalrat treten damit sichtbar – und damit bewusst auch gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern – für qualitativ hochwertige Abschlussprüfungen, die Stärkung des Finanzplatzes Österreich und die Vermeidung zukünftiger Milliardengräber zu Lasten der Öffentlichkeit, ein.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen, demzufolge
die Höchstlaufzeit von Prüfungsmandaten für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften von Unternehmen von öffentlichem Interesse mit 6 Jahren begrenzt wird und
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