Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 269

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Was jetzt an diesem Abänderungsantrag – bleiben wir einmal nur bei diesem – so toll sein soll, wenn jetzt rauskommt, und ich beziehe mich jetzt nur auf die Banken- und Versicherungsbranche, dass die – wenn auch nur einmalig; Frau Kollegin Tamandl hat natürlich recht – auf 20 bis 24 Jahre lange Rotationsfristen kommen können, was genau jetzt daran so toll sein soll, das hat sich mir noch nicht erschlossen.

Sie wissen, in 20 bis 24 Jahren sind sich alle Bankenskandale in Österreich noch aus­gegangen. Da können Sie all die zig Milliarden, die versenkt worden sind, locker unter dieses Zeitdach versammeln. Das ist ja nämlich genau das Problem, dass diese lan­gen Fristen und ein durchaus unheilvolles Zusammenwirken der Geprüften und der Prüfer eine Rolle spielen. Sinn der Rotation ist es ja, diesen Mechanismus zu durch­brechen; das ist ja ganz logisch – zur internen Rotation sage ich jetzt gar nichts.

Erinnern wir uns: Die europäische Ebene hat ja im Vorfeld der Richtlinienentwürfe und der Verordnungsentwürfe immer gemeint, im Grünbuch, dass sechs Jahre Laufzeit der Prüfungsmandate richtig wären – sechs Jahre! –; aber es ist ja dort schon zu Tode lobbyiert worden, das passiert dort ja bekanntermaßen auch.

So, dann haben wir die zehn Jahre Laufzeit, und jetzt diese Ausnahmen – deshalb unser Entschließungsantrag, der auf eine Höchstlaufzeit von Prüfungsmandaten von sechs Jahren abzielt, jedenfalls bei Banken und Versicherungen. Das muss doch das Mindeste sein.

Zum anderen Problem, wie man das lösen könnte, was da immer releviert worden ist, was auch Kollege Hable angesprochen hat: Ja, bitte schön, um das wird bei uns ein Bogen gemacht, wie vom Teufel ums Weihwasserbecken, wenn es darum ginge, dass man einen Pool von Wirtschaftsprüfern hat – in meinem Lieblingsbeispiel eben von Bankprüfern –, aus dem dann gezogen wird, je nach Größe der zu überprüfenden Stelle eben aus einem entsprechend kategorisierten Topf. Das wäre richtig und vernünftig, denn das würde dieses Problem, diese Abhängigkeit, dass der Prüfer vom Geprüften bezahlt wird, schon an der Wurzel packen. – Passiert auch nicht!

Gleichzeitig werden die längsten Rotationsfristen, die es gibt, ausgenutzt. Ich weiß gar nicht, was Sie da noch so großartig verhandeln mussten, wenn ohnehin das dabei herauskommt, was sozusagen die Union vorgibt. Es ist aber offensichtlich – wenn wir schon bei der Regierung sind –, dass so vorgegangen wird, dass ja kein Gold Plating passiert, nur damit wir ja nicht eine Spur besser sind als das, worauf die Union sich schon hat runterlobbyieren lassen – aber seis drum, seis drum!

Wenn wir dann die Berichte – und ich erwähne das heute nicht so großartig – über Hypo und Untersuchungsausschuss hören werden, werden wir uns wieder darüber unterhalten, was wir jetzt alles verbessern müssen. Ich sage Ihnen: Heute wäre dieser Entschließungsantrag genau richtig für dieses Gesetz, das Sie aus unerfindlichen Gründen derart hochjubeln. In Wirklichkeit gehört es sofort in die Novelle geschickt – deshalb dieser Entschließungsantrag; aber wir werden es ja dann wieder hören, was wir nicht alles verbessern sollen und müssen. Seis drum! (Abg. Rädler: Kollege, ein Wort zur Hypo!)

Eines allerdings werden Sie sich noch vorrechnen lassen müssen: Bei der aufgeru­fe­nen Bank ist es nämlich so gewesen, dass die Republik selbst, Herr Justizminister, mit der Prokuratur an der Spitze hergegangen ist, um irgendeinen Versuch zu starten und bei den Bayern noch die Verhandlungsposition zu verbessern, und eine sogenannte – gscheiterweise, Frau Kollegin Fekter, gscheiterweise – Irrtumsanfechtung gestartet hat. (Abg. Tamandl: Ja! Bravo!) – Ja, Anerkennung! (Beifall bei der ÖVP.) Nur, was ist der Inhalt dieser Irrtumsanfechtung? – Dass man im Nachhinein seitens der Republik draufkommt, dass zum Zeitpunkt dieser unseligen Anteilskäufe – reden wir nicht von


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