Nach dem Ausfüllen der Stimmzettel bitte ich, den Stimmzettel unbedingt ins Kuvert zu stecken und dann im Kuvert in die Wahlurne zu werfen. Bitte nicht zukleben!
Ich ersuche nun die Abgeordneten, bei Namensaufruf durch die Schriftführer Stimmzettel und Kuvert in Empfang zu nehmen und sich sodann in eine der Wahlzellen zu begeben. Herr Abgeordneter Zanger beginnt mit dem Namensaufruf; er wird dabei später durch Herrn Abgeordneten Buchmayr abgelöst werden.
Ich bitte, mit der Stimmabgabe zu beginnen.
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(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Buchmayr begeben sich die Abgeordneten in die Wahlzellen und werfen sodann den Stimmzettel in die Wahlurne.)
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Präsident Karlheinz Kopf: Die Stimmabgabe ist beendet.
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Herr Abgeordneter Rosenkranz meldet sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort. – Bitte.
15.25
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! (Heiterkeit und Zwischenrufe bei den Grünen.) – Kollege Pilz, von wegen Wahlanfechtung und lustig lachen: Wahlen sind für uns Freiheitliche etwas Ernstes, und die entsprechenden Regeln sind einzuhalten. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Präsident Kopf, wir haben im Zuge dieses Wahlvorgangs beobachtet, dass Herr Kollege Öllinger seine Stimme gleich zu Beginn abgegeben hat, ebenso Frau Kollegin Windbüchler-Souschill, beide von der grünen Fraktion.
§ 88 Abs. 2 der Geschäftsordnung sieht eindeutig vor: „Die Wahl hat durch Hinterlegung der Stimmzettel in einer Urne stattzufinden. Hiezu sind die Abgeordneten namentlich aufzurufen und zu zählen. Wer beim Aufruf seines Namens nicht anwesend ist, darf nachträglich keinen Stimmzettel abgeben.“
Frau Kollegin Windbüchler-Souschill war definitiv bei Verlesung ihres Namens nicht im Saal anwesend, daher kann sie von ihrem Wahlrecht auch keinen Gebrauch machen. (Rufe bei den Grünen: Nachher!) Es gibt Aussagen, dass diese Vorgangsweise mit der Frau Präsidentin beziehungsweise mit Ihnen, Herr Präsident, abgesprochen gewesen sei. Meiner Meinung nach hätte es dann so sein müssen, dass man diese Abgeordneten am Beginn der Liste hätte anführen müssen, damit sie ihre Stimme nach dem Namensaufruf hätten abgeben können.
Diese Vorgangsweise birgt nämlich sonst die Gefahr in sich, dass bei mangelnder Aufmerksamkeit eine Stimme sogar doppelt abgegeben werden könnte – in der linken und in der rechten Wahlzelle. – Ich ersuche um Aufklärung. (Beifall bei der FPÖ.)
15.26
Präsident Karlheinz Kopf: Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Sie haben § 88 der Geschäftsordnung, der sich mit Wahlen mit Stimmzetteln – die Situation, die wir gerade hatten – befasst, vorgelesen.
Noch einmal: „Die Wahl hat durch Hinterlegung der Stimmzettel in einer Urne stattzufinden. Hiezu sind die Abgeordneten namentlich aufzurufen und zu zählen. Wer beim Auf-
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