setze, die geändert werden müssen, anschauen, dann gewinnen wir natürlich auch die Erkenntnis daraus, dass wir es vielleicht einmal bewerkstelligen werden, die unterschiedlichen Gesetzesmaterien zusammenzuführen, damit das Schulrecht insgesamt kompakter wird. – Generell beurteile ich unsere Arbeit als Parlamentarier so, dass wir uns oftmals viel zu sehr verzetteln und viel zu viele Details hineinregeln.
Lassen Sie mich nur ein paar Dinge in einer Aufzählung von Überschriften nennen, was wir alles im vorliegenden Schulrechtspaket regeln: die Möglichkeit, schulautonom über die Verschiebung des Reformprojektes „Neue Oberstufe“ zu entscheiden, die Zusammenlegung der Fächer Technisches Werken und Textiles Werken (Abg. Peter Wurm: Revolutionär!) – verschoben auf 2021, bis auch dort die Umstellung der Ausbildung der Lehrer erfolgt –, eine moderne zweijährige Ausbildung für Forstwartinnen und Forstwarte. (Ironische Heiterkeit bei Abg. Peter Wurm.) Wir geben den Ländern die Möglichkeit, die Schulsprengel zu flexibilisieren – ein, wie ich meine, sehr wichtiges Unterfangen –, die Möglichkeit, schulautonom jahrgangsübergreifende Klassen zu führen. Weiters geregelt werden der Einsatz von Lehrbeauftragten in allen BMHS, das neue Berufsbild Erzieher für die Lernhilfe, die Umwandlung und Umbenennung der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik in eine BMHS, verbunden mit einer namentlichen Änderung.
Wir regeln eine Schülerinnen- und Schülerkarte für alle Schüler, der Begriff „Leibeserzieher“ wird ersetzt durch den Begriff „Bewegungserzieher“. (Abg. Peter Wurm: Wahnsinn! Sensationell!) Es kommt zu einer Änderung in der Ausbildung im Fach „Bewegung und Sport“ an den Bundessportakademien (demonstrativer Beifall des Abg. Peter Wurm), und es gibt die individuelle Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler ab der 8. Schulstufe – ein wesentliches Thema.
Auf zwei Dinge, die ich jetzt noch nicht genannt habe, möchte ich näher eingehen: Das ist die intensive Sprachförderung und die Neugestaltung der Schuleingangsphase.
Diese intensive Sprachförderung wurde heute schon von einigen Rednern angesprochen. Ja, es ist ein wesentlicher Faktor – und es wurde erkannt und verstanden –, dass wir zu viele Kinder haben, die zugewandert sind und die die deutsche Sprache gar nicht oder nur sehr schlecht beherrschen. Aber es gibt auch österreichische Kinder, die Sprachprobleme haben. Aus diesem Grund haben wir dafür gesorgt, dass wir diese Kinder in sogenannte Sprachstartgruppen im Umfang von elf Unterrichtsstunden in der Woche intensiv auf den Regelunterricht vorbereiten.
Aufbauend auf den Sprachstartgruppen können Kinder in weiterführenden Sprachförderkursen ihre Kenntnisse verbessern. Ich halte das für eine ganz entscheidende Regelung, die wir hier treffen, denn ausreichende Deutschkenntnisse sind die Grundvoraussetzung dafür, dass Volksschule das leisten kann, was wir von ihr erwarten: dass am Ende der Volksschule alle Kinder lesen, schreiben und rechnen können.
Die Schuleingangsphase Neu wird sicherstellen, dass das, was an Wissen über die Stärken von Kindern im Kindergarten vorhanden ist beziehungsweise was Kindergärtnerinnen und Kindergärtner erarbeitet haben, nicht verloren geht, sondern dass die Lehrerinnen und Lehrer an den Volksschulen auf diesem Wissen aufbauen können.
Mir geht es aber auch darum, aufzuzeigen, wo die Reise hinführen soll, denn wir haben noch vieles im Rahmen der Schulrechtsreform umzusetzen. Ich sage das hier heute nicht zum ersten Mal: Selbstverständlich geht es ganz zentral um das Thema Autonomie. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir das Schulsystem dadurch verbessern können, indem die Verantwortung direkt an die jeweiligen Schulstandorte übertragen wird.
Wer Verantwortung übertragen bekommt – das wissen wir aus dem Unternehmertum –, der verhält sich auch anders, weil er unmittelbar für das geradesteht, was er tut, was er entscheidet und wo er hingeht. Diese Verantwortungsübertragung halte ich für einen extrem wichtigen Schritt in unserer weiteren Arbeit.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite