Das muss natürlich mit einer personellen Autonomie verbunden sein, wie (in Richtung des Abg. Lugar) du sie auch eingefordert hast und die ja auch heute schon weitgehend vorhanden ist. Das ist aber auch verbunden mit einer Art finanziellen Autonomie, worüber wir sicher noch länger diskutieren müssen. Einen ersten Schritt werden wir demnächst mit der Umsetzung des Bildungsinnovationspaketes setzen. Dazu wird eine Bildungsstiftung eingerichtet, die einen Wettbewerb um finanzielle Ressourcen für innovative Projekte an die Schulen bringen wird.
Es gab nicht viele zusätzliche Anregungen im Rahmen des Gesetzwerdungsprozesses, einige Vorschläge haben wir aber berücksichtigt. Daher bringe ich auch den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Brigitte Jank, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage 1146 der Beilagen betreffend das Schulrechtsänderungsgesetz 2016, 1167 der Beilagen, ein.
Aufgrund des Umfanges dieses Antrages haben wir die Frau Präsidentin gemäß § 53 Abs. 4 GOG ersucht, die Verteilung an die Abgeordneten zu verfügen, und Sie haben diesen Abänderungsantrag vor sich liegen. Ich möchte nur ganz kurz darauf eingehen.
Worum handelt es sich bei diesem Abänderungsantrag? – Im Zuge der Begutachtung sind Schreiben an uns herangetragen worden, die aufzeigen, dass die derzeit vorgesehene Regelung der verbindlichen Durchführung von vorgezogenen Teilprüfungen an AHS und BMHS die Unterschiede der einzelnen Schulen nicht im erforderlichen Ausmaß berücksichtigt. Mit diesem Abänderungsantrag soll die Entscheidung darüber am jeweiligen Schulstandort autonom durch die Schulleitung nach Anhörung des Schulgemeinschaftsausschusses erfolgen – also ein weiterer Schritt in Richtung Autonomie.
Die Bestimmung zu abschließenden Prüfungen wird sowohl an den BMHS als auch an den AHS um ein Jahr verschoben und erst mit dem Haupttermin ab 2018 anzuwenden sein. Somit können zu Beginn des Schuljahres 2017/18 erstmals vorgezogene Teilprüfungen hinsichtlich des Haupttermins 2018 verpflichtend vorgesehen werden, wenn der auf dem Prüfungsgebiet entsprechende Unterrichtsgegenstand mit dem Schuljahr 2016/17 beendet und positiv abgeschlossen wurde. Für die Durchführung vorgezogener Teilprüfungen zu Beginn des Schuljahres 2016/17, Haupttermin 2017, gilt weiterhin die bisherige Rechtslage.
Die Entscheidung am Schulstandort wird alle Klassen eines Jahrgangs erfassen. Klar ist dabei auch die Trennung zwischen BHS und BMS sowie den Aufbaulehrgängen an solchen Standorten.
Nach der Kundmachung des Gesetzes wird als nächster Schritt die Prüfungsordnung zu adaptieren sein, damit eine Vorbereitung auf die vorgezogenen mündlichen Teilprüfungen möglich ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
17.20
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde verteilt, er wurde auch in den Eckpunkten erläutert, ist damit ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag.a Elisabeth Grossmann, Brigitte Jank, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1146 der Beilagen) betreffend das Schulrechtsänderungsgesetz 2016 (1167 der Beilagen)
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