Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 132

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Beirat, der die Ausbildungssituation diese speziellen Ausbildungsgruppe berücksichtigt

Wissenschaftliche Begleitung und Teil-Evaluierung dieser speziellen Ausbildungsgruppe

Sicherstellung der notwendigen finanziellen Mittel im Rahmen eines Kostenersatzes des Bundesministeriums für Inneres als auch des Bundesministeriums für Europa, Integra­tion und Äußeres für Leistungen des AMS für Leistungen der Ausbildungsintegration

Nur so kann sichergestellt werden, dass asylwerbende Jugendliche nicht nur von der Ausbildungspflicht erfasst, sondern auch bedarfsgerecht betreut und durch das ressort­übergreifende Zusammenwirken ihre (Aus-)Bildungssituation langfristig verbessert wird.

Nun werden zentrale Argumente auch aus den Stellungnahmen aus bildungs-, jugend-, sozial-, arbeitsmarkt- und asylpolitischer Zukunftsperspektive für die Miteinbeziehung jun­ger Asylwerbender erläutert:

Zukunftsperspektive aus bildungspolitischer Sicht

Studien (Steiner, 2015) zeigen, dass die Gruppe der AsylwerberInnen und später dann Asylberechtigten ein hohes Risiko hat weder einer Ausbildung noch einer Arbeit nach­zugehen (jugendliche als auch später erwachsene NEETs). Die Bleibewahrscheinlich­keit durch ein positives Asylverfahren ist durch die Kriegszustände in Syrien und die politische instabile Lage in Afghanistan zudem groß und gehört mitberücksichtigt.

Nach Beendigung der Schulpflicht bestehen für die Gruppe junger AsylwerberInnen we­nige Möglichkeiten strukturell an das anschließende Ausbildungssystem anzudocken. Die Ausnahme stellen vereinzelt angebotene Übergangsklassen in den weiterführen­den Schulen und die Lehre in einem Mangelberuf zu beginnen dar. Zudem sind die Vo­raussetzungen durch die Zugänglichkeit zu Deutschkursen und Basisbildungsangebo­ten für diese Jugendlichengruppe oftmals nicht gegeben, weil diese meistens nur für asylberechtigte Flüchtlinge vorgesehen sind. Die Kapazitäten sind bei weitem nicht aus­reichend um den Bedarf zu decken.

Ohne den Zugang zum (Aus-)Bildungssystem ist die Wartezeit eine verlorene Zeit, und fehlende bis unzureichende Sprachkenntnisse und Ausbildungsferne die Folgen da­raus. Die Stellungnahmen machen deutlich, dass diese (Aus)Bildungsversäumnisse ge­sellschaftspolitisch unverantwortlich und fahrlässig sind und auch die lange Verfahrens­dauer problematisch ist: "Zeitversäumnisse in der Ausbildung wirken sich extrem negativ auf eine spätere Integration aus." (Stellungnahme Wirtschaftskammer, S. 3)

"Im Bewusstsein der damit verbundenen ökonomischen wie auch rechtlichen Probleme sollte trotzdem zumindest jene Gruppe an jugendlichen Flüchtlingen, die in Österreich um Asyl ansuchen und hohe Aussicht auf ein dauerndes Bleiberecht haben (z.B. Kriegs­flüchtige aus Syrien), in die Zielgruppe des Gesetzes mitaufgenommen werden. Ange­sichts der Dauer an Asylverfahren in Österreich würde gerade diese Personengruppe durch das "Netz" fallen, wenn sie wie zu erwarten, das Bleiberecht bekämen, aber dann bereits über 18 Jahre sind. Diese Gruppe derartig außer Acht zu lassen, erscheint aus integrationspolitischer wie auch ökonomischer Sicht als fataler Fehler." (Stellungnahme der Wiener Landesregierung, S. 5)

"Ebenso sollten asylwerbende Jugendliche im Hinblick auf integrative und volkswirt­schaftliche Aspekte von der Ausbildungspflicht umfasst werden. Um eine bundesweit ein­heitliche Regelung und Verantwortung gewährleisten zu können, sollte das Bundesmi­nisterium für Europa, Integration und Äußeres einerseits einheitliche, jedoch anderseits auch den jeweiligen (Bildungs-) Voraussetzungen gerecht werdende Bildungsmaßnah­men verbindlich zur Verfügung stellen." (Stellungnahme Steiermärkische Landesregie­rung, S. 2)

Es zeigt sich, dass der Asylbereich bislang eher in der Debatte der Unterbringung und Grundversorgung, als auch aus sicherheitspolitischer Perspektive geführt worden ist.


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