Beirat, der die Ausbildungssituation diese speziellen Ausbildungsgruppe berücksichtigt
Wissenschaftliche Begleitung und Teil-Evaluierung dieser speziellen Ausbildungsgruppe
Sicherstellung der notwendigen finanziellen Mittel im Rahmen eines Kostenersatzes des Bundesministeriums für Inneres als auch des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres für Leistungen des AMS für Leistungen der Ausbildungsintegration
Nur so kann sichergestellt werden, dass asylwerbende Jugendliche nicht nur von der Ausbildungspflicht erfasst, sondern auch bedarfsgerecht betreut und durch das ressortübergreifende Zusammenwirken ihre (Aus-)Bildungssituation langfristig verbessert wird.
Nun werden zentrale Argumente auch aus den Stellungnahmen aus bildungs-, jugend-, sozial-, arbeitsmarkt- und asylpolitischer Zukunftsperspektive für die Miteinbeziehung junger Asylwerbender erläutert:
Zukunftsperspektive aus bildungspolitischer Sicht
Studien (Steiner, 2015) zeigen, dass die Gruppe der AsylwerberInnen und später dann Asylberechtigten ein hohes Risiko hat weder einer Ausbildung noch einer Arbeit nachzugehen (jugendliche als auch später erwachsene NEETs). Die Bleibewahrscheinlichkeit durch ein positives Asylverfahren ist durch die Kriegszustände in Syrien und die politische instabile Lage in Afghanistan zudem groß und gehört mitberücksichtigt.
Nach Beendigung der Schulpflicht bestehen für die Gruppe junger AsylwerberInnen wenige Möglichkeiten strukturell an das anschließende Ausbildungssystem anzudocken. Die Ausnahme stellen vereinzelt angebotene Übergangsklassen in den weiterführenden Schulen und die Lehre in einem Mangelberuf zu beginnen dar. Zudem sind die Voraussetzungen durch die Zugänglichkeit zu Deutschkursen und Basisbildungsangeboten für diese Jugendlichengruppe oftmals nicht gegeben, weil diese meistens nur für asylberechtigte Flüchtlinge vorgesehen sind. Die Kapazitäten sind bei weitem nicht ausreichend um den Bedarf zu decken.
Ohne den Zugang zum (Aus-)Bildungssystem ist die Wartezeit eine verlorene Zeit, und fehlende bis unzureichende Sprachkenntnisse und Ausbildungsferne die Folgen daraus. Die Stellungnahmen machen deutlich, dass diese (Aus)Bildungsversäumnisse gesellschaftspolitisch unverantwortlich und fahrlässig sind und auch die lange Verfahrensdauer problematisch ist: "Zeitversäumnisse in der Ausbildung wirken sich extrem negativ auf eine spätere Integration aus." (Stellungnahme Wirtschaftskammer, S. 3)
"Im Bewusstsein der damit verbundenen ökonomischen wie auch rechtlichen Probleme sollte trotzdem zumindest jene Gruppe an jugendlichen Flüchtlingen, die in Österreich um Asyl ansuchen und hohe Aussicht auf ein dauerndes Bleiberecht haben (z.B. Kriegsflüchtige aus Syrien), in die Zielgruppe des Gesetzes mitaufgenommen werden. Angesichts der Dauer an Asylverfahren in Österreich würde gerade diese Personengruppe durch das "Netz" fallen, wenn sie wie zu erwarten, das Bleiberecht bekämen, aber dann bereits über 18 Jahre sind. Diese Gruppe derartig außer Acht zu lassen, erscheint aus integrationspolitischer wie auch ökonomischer Sicht als fataler Fehler." (Stellungnahme der Wiener Landesregierung, S. 5)
"Ebenso sollten asylwerbende Jugendliche im Hinblick auf integrative und volkswirtschaftliche Aspekte von der Ausbildungspflicht umfasst werden. Um eine bundesweit einheitliche Regelung und Verantwortung gewährleisten zu können, sollte das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres einerseits einheitliche, jedoch anderseits auch den jeweiligen (Bildungs-) Voraussetzungen gerecht werdende Bildungsmaßnahmen verbindlich zur Verfügung stellen." (Stellungnahme Steiermärkische Landesregierung, S. 2)
Es zeigt sich, dass der Asylbereich bislang eher in der Debatte der Unterbringung und Grundversorgung, als auch aus sicherheitspolitischer Perspektive geführt worden ist.
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