Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 167

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Peter Wurm und weiterer Ab­geordneter betreffend Zusammenlegung der Sozialversicherungen

eingebracht in der 136.Sitzung des Nationalrates am 06.07.2016 im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 5: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1733/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Rechtssicherheit bei Selbstständigkeit im Rahmen von GPLA-Verfahren (1222 d.B.)

Gegenwärtig ist das System der österreichischen Sozialversicherungen mit seinen 22 selb­ständigen Einrichtungen teuer, ineffizient und organisatorisch nicht mehr zeitgemäß. Es dienst primär dazu, eine Funktionärsherrschaft in Rot-Schwarz aufrecht zu erhalten und für Versorgungsjobs für abgehalfterte Funktionäre zu sorgen. Durch die indirekte Be­stellung aus der Kammerstruktur heraus ist auch keine tatsächliche Mitbestimmung der Pflichtversicherten möglich. Sie verhindert die direkte Mitbestimmung der betroffenen So­zialversicherten und schützt lediglich eine abgehobene Funktionärsschicht.

Aus diesem Grund muss eine Zusammenführung aller Organisationeinheiten, Beitrags­leistungen, Finanzierungs- und Steuerungsfunktionen im Sozialsystem in ein einziges Sozialversicherungs-System erfolgen. Nur so ist gewährleistet, dass es eine schlanke, effiziente und zeitgemäße Verwaltungsstruktur im Sinne der Sozialversicherten gibt. In anderen Ländern ist diese Zusammenlegung und Straffung der Struktur längst erfolgt. Dies führt auch in fortgesetzter Art und Weise zu einer finanziellen Gesundung des Sys­tems durch Verwaltungseinsparungen.

Die Regierungsspitze will die Sozialversicherungsträger verschlanken und die Gewer­beordnung durchforsten. Die Gebietskrankenkassen sollen effizienter werden, Ziel sei unter anderem die Anzahl der derzeit 22 Sozialversicherungsträger zu reduzieren, sag­te Kanzler Christian Kern (SPÖ) im Pressefoyer. Zur Effizienzsteigerung der Sozialver­sicherungsträger lässt die Regierung eine Studie erarbeiten. Auch die Berichte des Rech­nungshofes sollen herangezogen werden. Die Organisation der Gebietskrankenkassen soll durchleuchtet werden. Bei den ÖBB habe er die Zahl der Führungskräfte halbiert, sagte Kern. “Das muss das Ziel hier auch sein”, kündigte der Bundeskanzler an. We­gen der unterschiedlichen Leistungen und nicht einheitlichen Verrechnungen sei eine Reform nicht so einfach. Es sei mehr als eine reine Bürokratiereform und man müsse sorgfältig vorgehen, weil Versicherte auch unterschiedliche Vorteile genießen, erklärte Kern. (Presse vom 31.Mai2016) http://www.unsertirol24.com/2016/05/31/regierung-will-sozialversicherungen-reduzieren/

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Ge­setzesentwurf vorzulegen, der die vollständige Harmonisierung des Sozialversicherungs­systems vorsieht, welche eine Zusammenführung aller Beitragsleistungen, Finanzie­rungs- und Steuerungsfunktionen in ein einziges System umsetzt. Damit einhergehen muss eine direkte Kontrolle durch die Pflichtversicherten mittels Ur-Wahlen der Kon­troll- und Verwaltungsorgane. Diese Zusammenlegung soll insbesondere zu einer Sen­kung der Verwaltungskosten und damit auch zu einer mittel- und langfristigen Entlas-


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