Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 168

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tung der Versicherten, der Steuerzahler und des Budgets führen. Dieser Zusammenle­gung ist eine Potentialanalyse zu Grunde zu legen.“

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Präsidentin Doris Bures: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.

 


16.26.13

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr ge­schätzter Herr Bundesminister! Ich möchte Stellung nehmen zur Novelle des Bauarbei­ter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes, eines Gesetzes, das sehr oder ausschließlich branchenspezifisch gestaltet ist, wie wir auch in den Ausschüssen immer wieder hören.

Ziel dieser Novelle ist es, dass wir eine Verbesserung des Vollzugs von Regelungen im Bereich des Überbrückungsgeldes, einer Überbrückungsabgeltung, mehr Rechtssicher­heit im Rahmen der Anwendung dieses Gesetzes, aber auch Verbesserungen bei der Anpassung einer Baustellen-Datenbank herbeiführen beziehungsweise dass wir mit die­sem Gesetz, mit dieser Novelle auch die Arbeitgeber verpflichten, Web-Anwendungen ab 2019 entsprechend anzuwenden.

Es geht in dieser Novelle aber auch – Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein hat es er­wähnt – um den Bereich Jugend, Lehrlinge. Auch hier ist es nach zwei Jahren Verhand­lungen mit den Bausozialpartnern gelungen, eine Lösung herbeizuführen, dass Lehrlinge Anspruch auf eine Schlechtwetterentschädigung haben. Das war bisher nicht der Fall, und wir haben anlässlich einer Befragung seitens der Gewerkschaft Bau-Holz letztend­lich diese Ergebnisse ganz klar zu Papier gebracht. 45 Prozent der Lehrlinge am Bau sind in diesen Tagen, an denen Schlechtwetter geherrscht hat, Urlaub und Zeitausgleich abgezogen worden. Das ist mit dem heutigen Beschluss erledigt, und die neue Rege­lung wird mit 1.1.2017 in Kraft treten.

Es gibt aber auch eine Evaluierung im Bereich der Urlaubsberechnung, das muss man auch ganz offen sagen. Das heißt, der Faktor für den Urlaubszuschuss bei den Lehr­lingen ist gesenkt worden, und im Gegenzug ist die Lehrlingsentschädigung erhöht wor­den beziehungsweise sind auch Aufwandsentschädigungen bei den Lehrlingen erhöht worden, sodass es keinen finanziellen Nachteil gibt.

Wir haben heute schon sehr viel über Einkommen gehört. Ich darf Ihnen nur eine Zahl nennen: Ein Lehrling am Bau verdient im dritten Lehrjahr 1 842 €. Das heißt, wir versu­chen hier mittels einer hohen Lehrlingsentschädigung auch entsprechende Anreize zu schaffen, um auch Jugendliche in die Bauwirtschaft zu bekommen.

Der Erfolg unserer Maßnahmen gibt uns auch recht. Wir haben in diesem Hohen Haus in den letzten Jahren vieles im Bereich Lohn- und Sozialdumping, im Bereich Bundes­vergabegesetz beschlossen – im Wissen, der Kampf gegen den unfairen Wettbewerb aus dem Ausland geht weiter. Dazu stehe ich auch. Wir werden nie müde werden, um in diesem Bereich weiter voranzukommen, aber ich darf Ihnen sagen: Es ist mit diesen Maßnahmen gelungen, die Arbeitslosigkeit am Bau in Österreich in den letzten Mona­ten um 10,5 Prozent zu senken.

Wir haben wirklich sinkende Arbeitslosenzahlen in einer der schwierigsten Branchen. Wir haben 2 900 neue oder zusätzliche Jobs geschaffen. Wir haben 200 neue österrei­chische Betriebe auf dem Markt, die sich entsprechend am Wettbewerb beteiligen. Das muss man einfach sagen. Die Zahl der älteren Bauarbeiter steigt, das Antrittsalter steigt, die Jugendbeschäftigung steigt auch. Das ist viel, was wir hier mit den verschiedenen Maßnahmen gemeinsam erreicht haben.

 


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