Ich bedanke mich vorweg für die sehr offene und ehrliche Diskussion zu dieser Novelle im Sozialausschuss, und ich hoffe, dass es wie im Sozialausschuss heute auch eine einstimmige Zustimmung dazu geben wird. Recht herzlichen Dank an all jene, die hier mitgewirkt haben! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Wöginger.)
16.29
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.
16.29
Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Ja, das ist ein bisschen eine Kraut-und-Rüben-Debatte, da wir unter diesen Tagesordnungspunkten vier sehr verschiedene Anträge zu behandeln haben und noch dazu in dem Ausschuss – es war ja vorhin schon Thema –, aus dem wir jetzt diese Anträge besprechen, sehr, sehr vieles vertagt wurde. Es ist für Zuschauerinnen und Zuschauer daher schwer nachvollziehbar, worüber wir jetzt reden.
Ich möchte gerne auf einen Antrag des Kollegen Loacker zum Arbeitslosenversicherungsgesetz Bezug nehmen. Dieser betrifft die Zumutbarkeitsbestimmungen von Menschen, die arbeitslos gemeldet sind. Wir haben auch schon im Ausschuss erklärt und ich erkläre auch jetzt gerne, dass wir diesen Antrag ablehnen werden, nämlich aus mehreren Gründen, die ich erläutern kann.
Da geht es zum einen um die Frage, ob es für Menschen, die arbeitslos sind, zumutbar ist, einen weiten Weg zurückzulegen zu einer Arbeitsstelle, die ihnen vermittelt wird. Für Teilzeitbeschäftigte ist das derzeit eine Wegzeit von eineinhalb Stunden in eine Richtung, für Vollzeitbeschäftigte sind es zwei Stunden Wegzeit in eine Richtung. Die NEOS wollen das ändern und wollen für Teilzeitbeschäftigte einführen, dass sie künftig zwei Stunden in eine Richtung am Tag fahren, an Wegzeit aufwenden können beziehungsweise müssen, das heißt, bis zu vier Stunden unterwegs sein können, wenn sie teilzeitbeschäftigt sind. Bei einer Vollzeitbeschäftigung sind es schon drei Stunden in eine Richtung, das heißt sechs Stunden am Tag Wegzeit hin und zurück. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) In eine Richtung, steht im Antrag – Sie können es gerne ausbessern. Drei Stunden in eine Richtung! (Abg. Loacker schüttelt den Kopf.) – Gut, dann bessern Sie es nachher aus.
Auf jeden Fall ist es zu viel, so oder so. Ich glaube, wenn man einen Tag sowieso an einem Teilzeitarbeitsplatz verbringt und dann auch noch so weite Wege zurücklegen muss – stellen wir uns vor, das ist eine Alleinerzieherin, die allein auf ihre Kinder aufpassen muss oder allein für sie zuständig ist –, dann ist das einfach unzumutbar. (Beifall bei den Grünen.)
Das Zweite betrifft eine andere Bestimmung, nämlich die, dass man bis zum 10. Lebensjahr beziehungsweise dann, wenn man ein behindertes Kind hat, nur Jobs annehmen muss – natürlich kann man andere annehmen – im Ausmaß von 16 Wochenstunden. Ja, ich lasse mir einreden, dass 16 Wochenstunden wenig sind, dass 16 Wochenstunden wahrscheinlich auch einer Frau nicht wirklich aus der Armutsfalle helfen. Es ist nicht das Erstrebenswerte, was den Job angeht, aber das Problem ist nicht diese Bestimmung, sondern das Problem ist, dass es derzeit an sich wenig Jobs für Menschen gibt, wie wir wissen. Wichtig wäre es daher, da nachzuschärfen und zu schauen, dass man diese Jobs zur Verfügung stellen kann.
Das andere: Es gibt auch viel zu wenige Kinderbetreuungsplätze (Abg. Gisela Wurm: … im Juli und August!), die es dann ermöglichen, den davon betroffenen Frauen – in der Regel sind es Frauen – die entsprechende Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen. Also drehen wir zuerst lieber an anderen Schrauben als an dieser. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
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