Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 170

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Ich möchte, weil ich über die Frauen rede, noch ganz schnell ein Thema anmerken, das mir sehr, sehr wichtig ist und das leider im Ausschuss vertagt wurde, bei dem es um die Notstandshilfe und die Anrechnung des Partnereinkommens in der Notstands­hilfe geht.

Das ist eine Forderung des Frauenvolksbegehrens von 1997 – das ist nächstes Jahr 20 Jahre her! Seit 20 Jahren bringen wir Menschen – es sind in der Regel Frauen, aber auch Männer –, die in der Notstandshilfe plötzlich von ihrem Partner/ihrer Partnerin ab­hängig sind, in eine Situation, in die sie nie kommen wollten und die sie auch nicht ver­dient haben.

Ich habe letztens mit einer jungen Frau gesprochen, die zuerst arbeitslos war, dann die Notstandshilfe bekommen hat und dann gesagt hat: Ich möchte nie, nie mehr wieder das erleben, was ich erlebt habe, dass ich meinen Freund, mit dem ich zusammenlebe, fragen muss, ob ich am Abend weggehen kann und ob er mir Geld gibt.

Das ist untragbar! Bitte vertagen Sie das daher nicht ein ums andere Mal, sondern bitte beschließen wir doch endlich, dass Menschen in dieser Situation nicht vom Partner oder der Partnerin abhängig sind, und arbeiten wir gemeinsam daran! Ich halte das für wirk­lich nicht mehr zeitgemäß. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Gisela Wurm.)

16.34


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte.

 


16.34.59

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Wir beschließen heute einige wichtige Änderungen im Bau­arbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, und ich glaube, dass da einige wirklich ganz wichtige Neuerungen sowohl für die Baufirmen als auch für die BauarbeiterInnen ent­halten sind. Wichtig war, in diesem Bereich Rechtssicherheit zu schaffen und vor allem praktikable Lösungen zu finden, was insbesondere die rückwirkende Einbeziehung von Unternehmen in das BUAG-System betrifft.

Man stellt durch vermehrte Kontrollen immer mehr fest, dass Betriebe schon der Bau­arbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse unterliegen, aber ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind und daher im System nicht erfasst sind. Hier wird eine praktikable Lösung umgesetzt, damit es auch ermöglicht wird, gesetzliche Umgehungen hintanzu­halten.

Ein wichtiger und ganz zentraler Schritt ist die Einbeziehung der Lehrlinge in das Schlecht­wetter-Entschädigungssystem. Rund 6 000 Lehrlinge sind von dieser positiven Maßnah­me betroffen. Es gibt auch Änderungen im Bereich des Urlaubszuschlages, es sind aber auch außertourliche Erhöhungen der Lehrlingsentschädigung in manchen Gewerben vor­gesehen, wodurch Veränderungen im erstgenannten Bereich kompensiert werden.

Festzuhalten ist, dass der Einigung auf dieses Bundesgesetz eine umfassende Eini­gung auf Sozialpartnerebene zugrunde liegt. Ich glaube, es werden hier wichtige Schritte zur Verwaltungsvereinfachung gesetzt, auch Neuerungen beim Überbrückungsentgelt. In Summe sind es viele positive Maßnahmen, und damit ist auch die Einstimmigkeit zu erklären. Eine positive Sache! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.35


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker zu Wort. – Bitte.

 


16.36.03

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz ge-


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