Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 179

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Ich möchte in diesem Zusammenhang einfach einmal zitieren, was auf der offiziellen Homepage der Gedenkstätte steht. – Zitat:

„Zwischen 1938 und 1945 waren etwa 190.000 Menschen aus mehr als 40 Nationen in den Konzentrationslagern Mauthausen und Gusen oder in einem der Außenlager inhaf­tiert. Mindestens 90.000 Personen wurden getötet.“

Also hier, auf der offiziellen Homepage, ist das eigentlich so benannt, wie das verschie­dene Häftlingsorganisationen, aber vor allem auch die Repräsentanten ausländischer Staa­ten wollen. Für mich ist schwer verständlich, warum das nicht berücksichtigt wor­den ist.

Es steht weiters an anderer Stelle Folgendes: „Bis zur Befreiung des KZ Mauthausen/
Gusen wurden mehr als 40 Außenlager errichtet“, und so weiter und so fort. – Also Sie sehen, das wäre schon einmal ein doch wesentlicher Grund: weil das ja auf der offi­ziellen Homepage der Gedenkstätte so vermerkt ist.

Ich darf in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, dass in den Lagern in Gu­sen – es gab ja mehrere Lager in Gusen – mehr Menschen ums Leben gekommen sind als im sogenannten Stammlager Mauthausen. Also auch das wäre von der Bedeutung her natürlich entsprechend hervorzuheben gewesen, und ich hoffe, Herr Minister, dass in diesem Zusammenhang noch nicht das letzte Wort gesprochen ist und dass wir noch diskutieren können.

Das ist keine unbillige Forderung, und ich meine, es wäre der Sache wert, dass man sich hier auch mit den entsprechenden Initianten auseinandersetzt. (Beifall bei den Grünen.)

Zum Zweiten, und da möchte ich wieder zitieren: Was ist die Zielsetzung dieses Geset­zes? – Es steht Folgendes in den Erläuterungen zum Gesetz:

Es „soll (…) eine effiziente, inhaltlich autonome, unbürokratische und international ver­gleichbare Einrichtung etabliert werden, die weiterhin unter wirtschaftlicher und auch par­lamentarischer Kontrolle des Bundes geführt wird.“

Dieser Zielsetzung wird dieses Gesetz nicht gerecht! Meine Damen und Herren, da ha­ben wir gleich mehrere Punkte, die hier drinstehen, die wir alle begrüßt hätten, wenn sie denn umgesetzt worden wären, die aber nicht umgesetzt werden.

Zu den Zielsetzungen, die nicht erreicht werden können: Die bisherige Abhängigkeitsstruk­tur, Herr Minister, von Ihnen, vom Innenminister, wird de facto nicht beseitigt. Nach wie vor ist es so, dass Sie es sind, die den Leiter/die Leiterin bestellen, dass Sie es sind, die die führenden Positionen innerhalb der Gedenkstätte besetzen. Das Kuratorium hat nicht einmal das Recht, darüber abzustimmen. – Ja, was ist das für eine Struktur im 21. Jahrhundert, wo ein Mann oder eine Frau – ich denke an Ihre Vorgängerin – das Sa­gen hat? Das kann bitte nicht sein! Hier wollen wir mehr Demokratie!

Und weil es im Ausschuss geheißen hat, dass alle dafür waren, darf ich schon aus dem Begutachtungsverfahren zitieren. Die Vermittler, die in Mauthausen eine hervorragen­de Arbeit machen, die sehen das nämlich anders und die sagen, dass dieses Gesetz de facto – ich zitiere – „keine Auslagerung zum Ziel“ hat. Also auch dort ist heftige Kri­tik vorhanden.

Heftige Kritik von unserer Seite gibt es auch an der nach wie vor bestehenden Proporz­struktur. Dieses Memorial, wie es ja genannt wird, ist – tut mir leid! – ein Proporzme­morial, denn nach wie vor ist gesichert, dass Rot und Schwarz entsprechend im Kura­torium Stimmrecht haben und Vertreterinnen und Vertreter entsenden können. Auch da, würde ich sagen, wäre es dringend geboten gewesen, dass wir unabhängige Wissen­schafterinnen und Wissenschafter und dass wir nicht Beamte aus den Ministerien in dieses Kuratorium entsenden, die noch dazu weisungsgebunden sind. Auch das passt nicht ins 21. Jahrhundert.

 


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