die Hoffnung, dass Herr Kollege Pilz jetzt in eine Art konstruktive Phase eintritt (Zwischenruf des Abg. Rädler), da wir in fast zweijährigen Verhandlungen über das Staatsschutzgesetz eine außerordentlich konstruktive Phase erlebt haben. Ich darf hier Pilz zitieren, der in der Parlamentsdebatte gemeint hat: Ich bin noch nie so erfolgreich gescheitert – weil so viele Punkte vonseiten der Opposition in das Staatsschutzgesetz aufgenommen worden sind. (Abg. Pilz: Ja!) Darum finde ich es eigentlich sehr enttäuschend, dass Sie das gesamte Gesetz beim Verfassungsgerichtshof beeinsprucht haben. Sie halten also auch alle Punkte, die Sie hineinverhandelt haben, offenbar für verfassungswidrig; und das ist schon ein bisschen eigenartig.
Es ist auch nicht so, dass wir jetzt diese Dinge, die wir im Staatsschutzgesetz nicht hätten, im Sicherheitspolizeigesetz und in den entsprechenden Änderungen verankern, sondern ganz im Gegenteil: Eine Reihe von Maßnahmen, die wir jetzt setzen, sind natürlich auch Antworten auf die aktuelle Situation, die insbesondere die Fragen der sexuellen Übergriffe, die es gegeben hat, betreffen. Sie wissen, das steht im Zusammenhang mit den DNA-Proben, die genommen werden können, mit den Betretungsverboten, die ausgesprochen werden können, mit den entsprechenden Datenbanken.
Herr Kollege Pilz, eines möchte ich schon sagen, es ist jedenfalls nicht unser Ansatz, und ich habe auch den Eindruck, dass die meisten Fraktionen hier im Haus das nicht so sehen wie Sie, dass es notwendig ist, jenen Autofahrer aus der kleinen Gemeinde, von dem Sie reden, zu schützen, der vom Polizisten angehalten wird, der ihn ohnehin kennt, wie Sie sagen, und der dann trotzdem im EKIS nachschaut und plötzlich einen Vermerk aus dem Staatsschutz zu sehen bekommt. Es geht nicht darum, dass wir in erster Linie den schützen, der möglicherweise eine schwere Straftat begeht, sondern es geht darum, dass wir alle anderen vor demjenigen schützen. Also das ist ein bisschen eine verkehrte Welt, die Sie argumentieren. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte auch sehr deutlich sagen, um welche Delikte es da geht, denn da geht es um sehr schwerwiegende Delikte: Da geht es um die Frage der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; es geht um terroristische Straftaten; es geht um Terrorismusfinanzierung; es geht um die Ausbildung für terroristische Zwecke; es geht um die Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat; es geht um Geldwäscherei; es geht um Hochverrat und Angriffe gegen den Staat; es geht um staatsfeindliche Verbindungen.
Also wenn das, meine Damen und Herren, nicht Punkte sind, bei denen die Exekutive die Möglichkeit haben muss – und um mehr geht es nicht –, zumindest einen Hinweis im EKIS zu sehen, um dann ja nichts anderes zu machen, als eine Meldung an die entsprechende Behörde zu geben, wenn das nicht mehr möglich ist und das ein Problem sein soll, lieber Herr Dr. Pilz, dann ist es wirklich eine verkehrte Welt; das möchte ich wirklich sagen. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich glaube, dass das eine wohlaustarierte Vorlage ist und dass die Verhältnismäßigkeit überall gegeben ist. Ich habe auch den Eindruck, dass nach einer immerhin vierwöchigen Begutachtung, die es auch gegeben hat, man überhaupt nicht davon reden kann, dass diese Gesetzesvorlage nicht ordentlich behandelt worden wäre. Es ist kein Pfuschgesetz, es ist ein wohlüberlegtes, wohlaustariertes, dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprechendes Gesetz. Es würde mich freuen, wenn die Grünen sich das noch einmal überlegten und nicht denselben Fehler machten wie bei der vorigen Beschlussfassung, nämlich wieder dagegen zu sein. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
17.56
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.
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