Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 190

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Delikte geht es nämlich auch – oder er könnte sich in Zukunft als Mitläufer gewalttätiger Fußballfans profilieren. Das sind die Delikte, um die es geht, ganz zu schweigen von ra­dikalen Tierschützern und so weiter.

Und dann wird über den geredet, und dann wird gesagt: Hey! Hey! (Abg. Weninger: Der Polizist erzählt das weiter?) – Kollege Weninger, ich bin gern bereit, jetzt einiges – das bisschen Zeit habe ich schon – über das Weitererzählen zu erzählen: Ein Fall ist gerichts­anhängig, und ein Fall beschäftigt uns im Parlament, in dem aus privaten Gründen, um seinen Vorgänger bei seiner jetzigen Lebensgefährtin auszuspionieren, ein Organ in Kärn­ten in den Daten der Sozialversicherung nachschaut und sich ausheben lässt, was er über den findet. – Ja, das kommt immer wieder vor, und es gibt immer wieder Missbrauch. Wir kennen auch die Fälle aus dem Bereich des Staatsschutzes.

Unsere Aufgabe im Innenausschuss und im Plenum des Nationalrates ist es, derar­tigen Missbrauch gar nicht erst möglich zu machen; deswegen bin ich ja dafür, dass dort, wo es wirklich um Terrorismusverdacht geht, der Streifenbeamte bei der Verkehrs­kontrolle sagt: Ja, hoppla! – Ja, da ist es sinnvoll, denn es gab einen derartigen Fall – und das war offensichtlich der Anlassfall –, in dem, wie sich später herausgestellt hat, Ter­roristen auf dem Weg nach Westeuropa angehalten worden sind und diese Meldung nicht an die ausländischen Dienststellen weitergegeben werden konnte. – Aber dann schreiben wir hinein: terroristische Straftaten, und nicht alles, was im Polizeilichen Staats­schutzgesetz steht.

Ich will nicht, dass eine Folge einer schlampigen gesetzlichen Formulierung – ohne je­de böse Absicht – ist, dass Leute plötzlich in den Ruf geraten, möglicherweise Terroris­ten zu sein. Das kann nicht nur den Ruf schädigen, speziell auf dem Land und speziell in kleinen Gemeinden. Wir sind es den Menschen schuldig, dass wir, wenn wir so sen­sible Datenbanken wie die polizeiliche Staatsschutzdatenbank befüllen, so sorgfältig vor­gehen, dass Missbrauch möglichst unmöglich ist.

Das haben wir probiert, das haben wir angeregt. Das hat der Innenminister, muss ich dazusagen, durchaus ernst genommen, aber es ist uns leider nicht gelungen, in kurzen Nachverhandlungen diesen Punkt zu sanieren. Das ist einer von mehreren Punkten, wa­rum wir dieser Novelle nicht zustimmen können – leider, sage ich. Ich gehe davon aus, dass ein Kollege von uns noch weitere Punkte nennen wird. Mir reicht allein dieser Punkt, um zu sagen: Der Schutz der Bürger und Bürgerinnen vor dem Missbrauch ihrer Daten durch einzelne Polizeibeamte ist uns wichtiger als ein schlampiges Gesetz, das nach einer längeren Behandlung im Nationalrat wesentlich besser hätte ausschauen kön­nen. (Beifall bei den Grünen.)

Allerletzter Satz dazu, Herr Bundesminister, überlegen Sie sich einmal eines: Vom Poli­zeilichen Staatsschutzgesetz bis zum Sicherheitspolizeigesetz haben wir in den letzten Jahren etliche legistisch so schlecht gemachte Gesetzesvorlagen in den Nationalrat be­kommen, dass es nur zwei Möglichkeiten gibt: Entweder Sie liefern uns endlich besse­re Gesetzesvorlagen, dann werden wir mit kurzen Bearbeitungszeiten durchkommen, oder wir nehmen uns ein bisschen mehr Zeit, um aus zum Teil grauenhaft schlechten Gesetzesvorlagen des Innenministeriums akzeptable und verfassungskonforme Geset­ze zu machen. Wenn Sie sich nicht für das Erstere entschließen, werden wir einmal ernsthaft darüber reden müssen, ob wir nicht gemeinsam im Nationalrat für Zweiteres sorgen. Ich weiß, dass ich da zumindest in Otto Pendl einen sicheren Verbündeten ha­be. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Pirklhuber: Die Pendl-Pilz-Connection!)

17.52


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

 


17.52.08

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich hatte ja schon eine Zeit lang


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