Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 189

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Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist einstimmig angenommen.

Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung zustimmen wollen, mir ein Zeichen zu geben. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

17.44.299. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorla­ge (1151 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das EU-Poli­zeikooperationsgesetz und das Waffengebrauchsgesetz 1969 geändert werden (Prä­ventions-Novelle 2016) (1229 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Jetzt kommen wir zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.

 


17.45.03

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es sehr kurz machen. Wir haben das im Ausschuss intensiv diskutiert. Es steht ei­niges Vernünftiges in diesem Gesetz, darauf werde ich im Detail nicht näher eingehen. Ich möchte Sie nur ersuchen – ich habe es im Ausschuss offensichtlich vergeblich ge­tan, vielleicht gelingt es mir jetzt besser –, eine konkrete Geschichte zu überlegen: Es geht wieder einmal um das Polizeiliche Staatsschutzgesetz, das die Abgeordneten der Freiheitlichen Partei und wir in einer Art parlamentarischer Notwehrgemeinschaft mit­tels einer Drittelbeschwerde vor den Verfassungsgerichtshof gebracht haben, wobei wir mit guten, nicht nur juristischen, Gründen davon ausgehen, dass dieses Gesetz zur Gän­ze aufgehoben wird.

Anstatt das abzuwarten oder zu schauen, wie man das besser machen könnte, wird jetzt ein Teil des polizeilichen Staatsschutzes ins Sicherheitspolizeigesetz hineingeschrie­ben und damit eine unglückselige Konstruktion des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes im Sicherheitspolizeigesetz verlängert – und das möchte ich Ihnen konkret schildern.

Stellen Sie sich einmal vor, ein einfacher uniformierter Polizeibeamter irgendwo auf dem Land hält ein Auto auf und führt ganz normal eine Fahrzeugkontrolle durch. Er gibt die Daten des Fahrzeuginhabers und Lenkers ein und bekommt über den Computer die Mel­dung zurück: Ist in der Staatsschutzdatenbank vorgemerkt; bitte melden, dass er hier gerade durchfährt! – Der Polizeibeamte wird diese Meldung klarerweise erstatten; aber er ist einer von Zehntausenden Beamten, die plötzlich – und das ist das Neue an die­sem Gesetz – erfahren: Der Herr, der da im Auto sitzt, der steht ja in der Terroristenda­tenbank! – wie man das volkstümlich und nicht unplausibel zusammenfassen wird.

Stellen Sie sich einmal vor, das passiert nicht in der Millionenstadt Wien, sondern das passiert in einer kleinen Gemeinde auf dem Land – dann ist davon auszugehen, dass der Polizeibeamte den Lenker kennt. Und der Vorteil, der angebliche Vorteil, dass in die­ser schnellen EKIS-Meldung nichts als: Ist in der Staatsschutzdatenbank gespeichert, bitte melden!, drinsteht, erweist sich plötzlich als Nachteil, da der Polizist ja gar nicht weiß, dass er möglicherweise nur drinsteht, weil er nach dem Polizeilichen Staats­schutzgesetz verdächtigt wird, er könnte einmal ein Hassposting absetzen – um solche


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